Naturschutz und Jagd
Amphibienschutz
Die im Hochsauerlandkreis "wandernden" Amphibienarten zählen zu den besonders geschützten Arten nach dem Bundesnaturschutzgesetz.
mehr erfahrenArtenschutz (Exotische Arten, Besitz und Vermarktung)
Viele Tiere und Pflanzen sind heute vom Aussterben bedroht. Für besonders geschützte Arten sind nationale und internationale Bestimmungen erlassen worden.
mehr erfahrenArtenschutz (Heimische Arten)
Es ist grundsätzlich verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten.
mehr erfahrenAusgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Der Verursacher eines Eingriffs in Natur und Landschaft ist unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, die mit dem Eingriff verbundenen Beeinträchtigungen zu kompensieren.
mehr erfahrenBaumschutz
Unabhängig von den rechtlichen Schutzmaßnahmen haben Bäume für die Menschen eine wichtige Bedeutung.
mehr erfahrenEingriffsregelung
Ein wesentlicher Bestandteil der Aufgaben der Unteren Landschaftsbehörde ist die Umsetzung der Eingriffsregelung.
mehr erfahrenFFH-Gebiete
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU (FFH-RL) verlangt, dass alle Mitgliedstaaten ein europäisches ökologisch zusammenhängendes Netz besonderer Schutzgebiete knüpfen.
mehr erfahrenGehölzschnitt, Baumfällungen, Hecken beseitigen
Hecken und Gebüsche haben für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten große Bedeutung als Lebensraum.
mehr erfahrenGeschützte Landschaftsbestandteile (LB)
Geschützte Landschaftsbestandteile werden u.a. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Landschaftsbildes als Schutzobjekte ausgewiesen.
mehr erfahrenGesetzlich Geschützte Biotope
Viele naturnahe Biotope in unserer Landschaft sind heute in ihrem Bestand gefährdet. Das Bundesnaturschutzgesetz stellt diese unter einen direkt wirksamen Schutz.
mehr erfahrenJagd/Fischerei
Der Hochsauerlandkreis ist zuständig für den Vollzug des Bundes- und Landesjagdgesetzes sowie die Umsetzung und Einhaltung des Landesfischereigesetzes.
mehr erfahrenKulturlandschaftspflegeprogramm
Das Kulturlandschaftspflegeprogramm (Vertragsnaturschutz) steht für die Förderung einer extensiven Grünlandnutzung
mehr erfahrenLandschaftsplanung
Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden im Hochsauerlandkreis in Landschaftsplänen dargestellt.
mehr erfahrenLandschaftsschutzgebiete (LSG)
Landschaftsschutzgebiete werden aus vielen verschiedenen Gründen wie z.B. Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit ausgewiesen.
mehr erfahrenMedebacher Vereinbarung
Verschiedene Behörden haben die sogenannte "Medebacher Vereinbarung" erarbeitet und dabei inhaltliche Vorgaben für die Umsetzung durch die Landschaftsplanung gegeben.
mehr erfahrenNaturdenkmale (ND)
Naturdenkmale sind Einzelschöpfungen der Natur (z.B. Bäume oder geologische Besonderheiten), die u.a. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit festgesetzt wurden.
mehr erfahrenNaturschutzbeirat
Der Naturschutzbeirat wurde gebildet, um die Behörde u.a beim Schutz zu beraten und der Öffentlichkeit die Absichten von Naturschutz vermitteln soll.
mehr erfahrenNaturschutzgebiete (NSG)
NSG bilden die strengste Gebietsschutz-Kategorie und werden zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen wildlebender Tier- und Pflanzenarten ausgewiesen.
mehr erfahrenReiten
Wer reitet, muss beidseitig am Zaumzeug des Pferdes je ein gelbes Kennzeichen mit einer Reiterplakette gut sichtbar befestigen.
mehr erfahrenTiergehege
Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, auf denen sonst wildlebende Tiere ganz oder teilweise im Freien gehalten werden.
mehr erfahrenVogelschutzgebiet (VSG)
Die EU-Vogelschutzrichtlinie vom 02.04.1979 betrifft die Erhaltung sämtlicher wildlebender Vogelarten, die in den Mitgliedstaaten heimisch sind.
mehr erfahrenWeihnachtsbaumkulturen
Die Neuanlage von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen, Baumschulen und Kurzumtriebsplantagen außerhalb des Waldes sind als Eingriff in Natur und Landschaft zu bewerten und genehmigungspflichtig.
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