Naturschutz und Jagd

Amphibienschutz

Die im Hochsauerlandkreis "wandernden" Amphibienarten zählen zu den besonders geschützten Arten nach dem Bundesnaturschutzgesetz.

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Artenschutz (Exotische Arten, Besitz und Vermarktung)

Viele Tiere und Pflanzen sind heute vom Aussterben bedroht. Für besonders geschützte Arten sind nationale und internationale Bestimmungen erlassen worden.

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Artenschutz (Heimische Arten)

Es ist grundsätzlich verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten.

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Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Der Verursacher eines Eingriffs in Natur und Landschaft ist unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, die mit dem Eingriff verbundenen Beeinträchtigungen zu kompensieren.

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Baumschutz

Unabhängig von den rechtlichen Schutzmaßnahmen haben Bäume für die Menschen eine wichtige Bedeutung.

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Eingriffsregelung

Ein wesentlicher Bestandteil der Aufgaben der Unteren Landschaftsbehörde ist die Umsetzung der Eingriffsregelung.

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FFH-Gebiete

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU (FFH-RL) verlangt, dass alle Mitgliedstaaten ein europäisches ökologisch zusammenhängendes Netz besonderer Schutzgebiete knüpfen.

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Gehölzschnitt, Baumfällungen, Hecken beseitigen

Hecken und Gebüsche haben für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten große Bedeutung als Lebensraum.

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Geschützte Landschaftsbestandteile (LB)

Geschützte Landschaftsbestandteile werden u.a. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Landschaftsbildes als Schutzobjekte ausgewiesen.

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Gesetzlich Geschützte Biotope

Viele naturnahe Biotope in unserer Landschaft sind heute in ihrem Bestand gefährdet. Das Bundesnaturschutzgesetz stellt diese unter einen direkt wirksamen Schutz.

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Jagd/Fischerei

Der Hochsauerlandkreis ist zuständig für den Vollzug des Bundes- und Landesjagdgesetzes sowie die Umsetzung und Einhaltung des Landesfischereigesetzes.

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Kulturlandschaftspflegeprogramm

Das Kulturlandschaftspflegeprogramm (Vertragsnaturschutz) steht für die Förderung einer extensiven Grünlandnutzung

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Landschaftsplanung

Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden im Hochsauerlandkreis in Landschaftsplänen dargestellt.

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Landschaftsschutzgebiete (LSG)

Landschaftsschutzgebiete werden aus vielen verschiedenen Gründen wie z.B. Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit ausgewiesen.

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Medebacher Vereinbarung

Verschiedene Behörden haben die sogenannte "Medebacher Vereinbarung" erarbeitet und dabei inhaltliche Vorgaben für die Umsetzung durch die Landschaftsplanung gegeben.

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Naturdenkmale (ND)

Naturdenkmale sind Einzelschöpfungen der Natur (z.B. Bäume oder geologische Besonderheiten), die u.a. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit festgesetzt wurden.

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Naturschutzbeirat

Der Naturschutzbeirat wurde gebildet, um die Behörde u.a beim Schutz zu beraten und der Öffentlichkeit die Absichten von Naturschutz vermitteln soll.

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Naturschutzgebiete (NSG)

NSG bilden die strengste Gebietsschutz-Kategorie und werden zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen wildlebender Tier- und Pflanzenarten ausgewiesen.

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Reiten

Wer reitet, muss beidseitig am Zaumzeug des Pferdes je ein gelbes Kennzeichen mit einer Reiterplakette gut sichtbar befestigen.

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Tiergehege

Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, auf denen sonst wildlebende Tiere ganz oder teilweise im Freien gehalten werden.

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Vogelschutzgebiet (VSG)

Die EU-Vogelschutzrichtlinie vom 02.04.1979 betrifft die Erhaltung sämtlicher wildlebender Vogelarten, die in den Mitgliedstaaten heimisch sind.

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Weihnachtsbaumkulturen

Die Neuanlage von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen, Baumschulen und Kurzumtriebsplantagen außerhalb des Waldes sind als Eingriff in Natur und Landschaft zu bewerten und genehmigungspflichtig.

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