Naturdenkmale (ND)

Naturdenkmale sind Einzelschöpfungen der Natur (z.B. Bäume oder geologische Besonderheiten), die u.a. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit festgesetzt wurden. Die Maßnahmen zur Verlängerung der Lebensdauer des Naturdenkmals und Erhaltung ist Aufgabe des Hochsauerlandkreises. Maßnahmen der Verkehrssicherungspflicht (z.B. das Entfernen von Totholz in Bäumen) obliegen dem Eigentümer.

Naturdenkmale (ND) im Innenbereich

Naturdenkmale sind Einzelschöpfungen der Natur (z.B. Bäume oder geologische Besonderheiten), die u.a. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit festgesetzt wurden. Die Maßnahmen zur Verlängerung der Lebensdauer des Naturdenkmals und Erhaltung ist Aufgabe des Hochsauerlandkreises. Maßnahmen der Verkehrssicherungspflicht (z.B. das Entfernen von Totholz in Bäumen) obliegen dem Eigentümer. Die Beseitigung, Beschädigung oder Zerstörung eines ND ist verboten. Im Kronentraufbereich geschützter Bäume dürfen Befestigungen (Asphalt, Beton, Pflasterung) nicht vorgenommen werden. Auch das Parken unter ND ist nicht gestattet. Die derzeit geltende ND-VO wurde vom Kreistag des HSK am 24.03.2017 beschlossen und ist am 06.04.2017 in Kraft getreten. Sie umfasst (ergänzend zu den in den Landschaftsplänen festgesetzten Naturdenkmalen des Außenbereiches) alle Einzelschöpfungen die im Innenbereich lokalisiert sind.

 

Ansprechpartner: 

Telefon: 0291 94 (Durchwahl s.u.)

Herr Schmidt-Wittler; Tel.: 1675

Herr Haaben; Tel.: 1660

Baumschutz

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