Heimatpflege im Hochsauerlandkreis

Die Heimatpflege in Westfalen umfasst örtliche und überörtliche Heimatpflege.
Träger der örtlichen Heimatpflege sind Heimatvereine und Ortsheimatpfleger.
Die Aufgaben der überörtlichen Heimatpflege übernehmen der Kreisheimatpfleger und die Kreisheimatvereine.

Kreisheimatpfleger und Ortsheimatpfleger

Im organisatorischen Aufbau des Westfälischen Heimatbundes sind in den Kreisen Kreisheimatpfleger tätig.

Am 16. April 2007 wurde Herr Hans-Jürgen Friedrichs aus Bestwig-Nuttlar einstimmig zum neuen Kreisheimatpfleger gewählt. Er wurde 1950 in Wuppertal-Cronenberg geboren. Von 1981 bis 2015 war Hans-Jürgen Friedrichs als Lehrer am Gymnasuim der Bendediktiner in Meschede tätig.
Kontakt: Telefon 02961/94 - 3382
Emai: kultur@hochsauerlandkreis.de

Wahl des Kreisheimatpflegers
Der Kreisheimatpfleger wird durch die Vertreter der Heimatvereine und die Ortsheimatpfleger des Kreisgebietes gewählt. Der Vorsitzende des Heimatgebietes schlägt nach Absprache mit den Heimatvereinen und Ortsheimatpflegern eine geeignete Person vor.

Dauer des Ehrenamts
Die Wahl des Kreisheimatpflegers erfolgt ohne zeitliche Begrenzung oder für eine bestimmt Zeit (mindestens 4 Jahre). In diesem Fall ist Wiederwahl möglich. Das Amt des Kreisheimatpflegers endet durch Tod, Zeitablauf, Aufgabe des Amtes oder Neuwahl eines Kreisheimatpflegers.

Aufgaben des Kreisheimatpflegers

  • Der Kreisheimatpfleger nimmt die Aufgaben der Ortsheimatpfleger wahr, die das Kreisgebiet in seiner Gesamtheit betreffen.
  • Der Kreisheimatpfleger fördert und koordiniert zugleich die örtliche Heimatarbeit der Heimatvereine und Ortsheimatpfleger und ist ihr Sprecher gegenüber der Kreisverwaltung.
  • Der Kreisheimatpfleger sollte mit den Vorständen der Heimatvereine und den Ortsheimatpflegern regelmäßige Arbeitsbesprechungen durchführen. Desweiteren sollen mindestens alle 2 Jahre Kreisheimattage stattfinden.
  • Es erscheint vorteilhaft, wenn der Kreisheimatpfleger (KHP) als sachkundiger Bürger Mitglied der Fachausschüsse wird. Er sollte auch Einzelmitglied im Westfälischen Heimatbund sein.

Ortsheimatpfleger sollen nach Möglichkeit in allen Orten Westfalens, d.h. in Städten, in Gemeinden und in Gemeinde- und Stadtteilen, vorhanden sein. Es ist für den Ortsheimatpfleger von Vorteil, wenn er in den Vorstand des jeweiligen Heimatvereins eintritt. Des weiteren sollte die Mitgliedschaft im Westfälischen Heimatbund bestehen, damit der Ortsheimatpfleger das damit verbundene Stimmrecht im Heimatbund erwirbt. Der Ortsheimatpfleger wird von den politischen Gremien der jeweiligen Stadt/Gemeinde bestellt. Die Bestellung wird vom Kreisheimatpfleger bestätigt.


Dauer des Ehrenamts
Die Bestellung zum Ortsheimatpfleger erfolgt ohne zeitliche Begrenzung oder für eine bestimmte Zeit (mindestens aber 4 Jahre). Eine Wiederbestellung ist allerdings möglich.
Das Amt endet durch Tod, Zeitablauf, aufgabe des Amtes oder Widerruf der Bestellung durch den Kreisheimatpfleger. Die Unterlagen sollen seinem Nachfolger übergeben werden.


Aufgaben der Ortsheimatpfleger
Zu den wesentlichen Aufgaben der Ortsheimatpfleger gehört die Sicherung der Umwelt als natürliche Lebensgrundlage. Es ist dringend notwendig, in der aktiven Landschaftsplanung und in der vorsorgenden Umweltpolitik mitzuwirken.

Der Ortsheimatpfleger soll unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten in folgenden Sachgebieten tätig werden:
 

  • Natur und Landschaft
  • Ortsgeschichte
  • Boden- und Baudenkmalpflege
  • Baupflege
  • Volkskunde
  • Schrifttum
  • Niederdeutsche Sprachpflege
  • Jugendarbeit / Zusammenarbeit mit Schulen

Der Ortsheimatpfleger soll neben diesen Aufgaben mit allen in seinem Bereich tätigen Heimatpflegern, Heimatvereinen und sonstigen Personen und Organisationen auf dem Gebiet der Heimatpflege zusammenarbeiten.


Anerkennung für die Ortsheimatpfleger
Landrat Franz-Josef Leikop verlieh am 9. März 2005 im Kreishaus Meschede den Anerkennungspreis für das Ehrenamt im Hochsauerkreis an rund 70 Ortsheimatpflegerinnen und Ortsheimatpfleger.

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