Familien & Alleinerziehende

Angebote und Leistungen des Kreisjugendamtes im HSK

Beratung & Hilfen in Erziehungsfragen

Nicht immer läuft alles nach Plan. Manchmal kommt es in der Erziehung zu Konflikten oder Problemen, die alleine nicht lösbar sind. Für solche Fälle steht der Allgemeine Soziale Dienst den Betroffenen als Ansprechpartner zur Seite. Er berät und betreut Familien, Alleinerziehende, Kinder und Jugendliche.

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Scheidung & Sorgerecht

In einer durch Trennung oder Scheidung belasteten Familiensituation zählt es zu den Aufgabenbereichen der Jugendhilfe, Sie über die mögliche Hilfs- und Unterstützungsarbeit des Jugendamtes (wie auch Fachstellen in freier Trägerschaft) bezüglich der künftigen Sorgerechtsverantwortung zu informieren und Ihnen auf der Basis der Freiwilligkeit - entsprechende Beratungsgespräche anzubieten.

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Kind stellt eine Scheidung bildlich dar

Kinderschutz (§72a SGB VIII)

Der Kinderschutz spielt eine zentrale Rolle im deutschen Sozialgesetzbuch (SGB VIII). In §72a SGB VIII wird der besondere Fokus auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen gelegt. So legt §72a Satz 1 des Sozialgesetzbuches fest, dass die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe keine Personen beschäftigen oder vermitteln darf, die wegen einschlägiger Straftaten verurteilt wurden.

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Pflege und Adoption

Die Entscheidung, ein Kind zu adoptieren oder in Pflege zu nehmen, ist lebensverändernd. Im Kreisjugendamt Hochsauerlandkreis stehen wir Ihnen in diesen bedeutungsvollen Momenten zur Seite. Ob es um die Adoption geht, die das Leben aller Beteiligten nachhaltig prägt, oder um die Pflegekinderhilfe, die Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in schwierigen Zeiten einen sicheren Hafen bietet – wir sind für Sie da. 

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Mutter hebt Kind in die Höhe

Elterngeld (Familienförderung)

Elterngeld ist eine finanzielle Leistung, die Eltern in Deutschland unterstützt, wenn sie nach der Geburt eines Kindes eine Auszeit vom Beruf nehmen möchten. Es soll ihnen helfen, den Lebensunterhalt während dieser Zeit zu bestreiten.

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Hand eines Erwachsenen hält die Hand eines Babys

Unterhaltsvorschuss

Der so genannte Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung, die alleinerziehende Mütter und Väter unterstützen soll, wenn der andere Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt.

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Beistandschaft

Bei Fragen zur Vaterschaft und Unterhaltssicherung eines Kindes kann beim Kreisjugendamt eine Beistandschaft beantragt werden. Das Kreisjugendamt vertritt das Kind rechtlich und entlastet den betreffenden Elternteil.

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Beistandschaft - Geltendmachung von Kindesunterhalt/Feststellung der Vaterschaft

Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)

Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) sind Personen unter 18 Jahren, die ohne Begleitung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten in ein fremdes Land einreisen. Dies kann aus unterschiedlichen Gründen geschehen, wie zum Beispiel Flucht vor Krieg, politischer Verfolgung, Armut oder anderen schwierigen Lebensbedingungen. Betreut wird ein UMA durch das Jugendamt.

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