Pflegebedarfsplanung
Aufgrund der demographischen Entwicklung und der zu erwartenden steigenden Zahl älterer Menschen kommt einer bedarfsgerechten Alten- und Pflegeplanung im Hochsauerlandkreis eine hohe Bedeutung zu.
Zu den kommunalen Planungsaufgaben des Kreises gehören insbesondere:
- Bestandsaufnahme der Angebote der pflegerischen Versorgungsstruktur (Bestandsanalyse),
- Feststellung, ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote für ältere, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige zur Verfügung stehen (Bedarfsanalyse),
- Klärung der Frage, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Sicherung oder Weiterentwicklung von Angeboten ergriffen werden müssen (Handlungsempfehlungen).
Die Planung bezieht dabei übergreifende Aspekte der Teilhabe einer altengerechten Quartiersentwicklung zur Sicherung eines würdevollen, inklusiven und selbstbestimmten Lebens sowie des bürgerschaftlichen Engagements und des Gesundheitswesens mit ein.
Darüber hinaus soll die kommunale Alten- und Pflegeplanung Angebote der komplementären Hilfen, neue Wohn- und Pflegeformen sowie zielgruppenspezifische niederschwellige Angebote aufzeigen und in die Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur einbeziehen.
Der Kreis bezieht die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in den Planungsprozess ein und berücksichtigt die Planungen angrenzender Gebietskörperschaften.
Kommunale Konferenz Gesundheit, Alter und Pflege
Bei der Sicherung und Weiterentwicklung der örtlichen Angebote wirkt auch die Kommunale Konferenz Gesundheit, Alter und Pflege mit.
In dieser Konferenz werden u.a. auch die aktuellen Investitionsvorhaben der teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen vorgestellt und beraten.
Neben weiteren Vertreterinnen/Vertretern des Kreises nehmen an der Konferenz u. a. folgende Mitglieder teil:
- Vertreterinnen und Vertreter von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen bzw.- dienste,
- Trägerinnen und Träger der gesetzlichen und privaten Pflegekassen,
- der Medizinischer Dienst der Krankenversicherung,
- Vertreterinnen und Vertreter der medizinischen Versorgung,
- die kommunale Seniorenvertretung,
- die örtliche Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege,
- Vertreterinnen/Vertreter der Städte und Gemeinden des Kreises.
Die Kommunale Konferenz Alter und Pflege tagt nach Möglichkeit mindestens einmal im Jahr.