WTG-Behörde (ehemals Heimaufsicht)

 

Die WTG-Behörde ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG).

Das WTG und die Durchführungsverordnung zum WTG (WTG-DVO) regeln die ordnungsrechtlichen Anforderungen an den Betrieb von Betreuungseinrichtungen.

Aufgabe der WTG-Behörde ist es, die Rechte, Interessen und Bedürfnisse von älteren oder pflegebedürftigen Menschen und volljährigen Menschen mit Behinderung, die Wohn- und Betreuungsangebote nutzen - zum Beispiel in vollstationären Pflegeeinrichtungen - zu schützen. Hierfür kontrolliert sie u.a., ob die Betreiber einer Einrichtung ihren Pflichten gegenüber den Nutzerinnen und Nutzern nachkommen, deren Rechte wahren und ob die Rahmenbedingungen für Betreuungs- und Pflegekräfte positiv gestaltet sind.

Der Hochsauerlandkreis ist als Beratungs- und Prüfbehörde zuständig für die Durchführung des WTGs und für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten in Wohn- und Betreuungsangeboten, die von älteren oder pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung genutzt werden. Das sind:

  • Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (stationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe)
  • Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen (selbstverantwortete und anbieterverantwortete Wohngemeinschaften)
  • Angebote des Service-Wohnens (z.B. Betreutes Wohnen)
  • Ambulante Dienste
  • Gasteinrichtungen (Hospize, Einrichtungen der Tagespflege sowie Kurzzeitpflegeeinrichtungen).

Die WTG-Behörde ist Anlaufstelle in allen Fragen zum Einrichtungsbetrieb der Wohn- und Betreuungsangebote, insbesondere für:

  • Nutzerinnen und Nutzer der Wohn- und Betreuungsangebote, deren Angehörige und rechtliche Betreuer,
  • Beiräte, bzw. Vertretungsgremien und Vertrauenspersonen,
  • in den Wohn- und Betreuungsangeboten beschäftigten Betreuungs- und Pflegekräfte, Leitungskräfte,
  • Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbietern von Wohn- und Betreuungsangeboten bei Neugründungen oder bei Umbaumaßnahmen,
  • Personen mit einem berechtigen Interesse an den Wohn- und Betreuungsangeboten.

Außerdem ist die WTG-Behörde Ansprechpartner für Neubau- und Umbaumaßnahmen von stationären und teilstationären Einrichtungen.

Wichtig für die Einschätzung, ob der Gesetzeszweck gewährleistet ist, sind die regelmäßig durchzuführenden unangemeldeten Überprüfungen der Wohn- und Betreuungsangebote (Regelprüfungen). Darüber hinaus können Prüfungen erfolgen, wenn Anhaltspunkte oder Beschwerden vorliegen, die darauf schließen lassen, dass die Anforderungen nach dem WTG nicht erfüllt sind (anlassbezogene Prüfungen).

Die Überprüfungen der verschiedenen Wohn- und Betreuungsangebote erfolgen anhand der landesweit einheitlichen Rahmenprüfkataloge des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW). Folgende Bereiche werden einer Überprüfung unterzogen:

  • Qualitätsmanagement
  • Personelle Ausstattung
  • Wohnqualität
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung
  • Pflegerische und soziale Betreuung
  • Kundeninformation, Beratung und Nutzerrechte.

Anregungen und Beschwerden

Die WTG-Behörde ist außerdem zuständig für die Entgegennahme und Bearbeitung von Anregungen und Beschwerden.

In erster Linie versteht sich die WTG-Behörde als Partner aller Beteiligten. Sie versucht, im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten, Probleme im gemeinsamen Dialog zu lösen.

Bei Problemen und Konflikten, die nicht in der Einrichtung gelöst werden können, vermittelt die WTG-Behörde zwischen den Beteiligten und berät diese.

Ergebnisberichte

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