Lebensmittelüberwachung

Die Herstellung, Behandlung und der Verkehr mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln und Tabakerzeugnissen wird vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt überwacht. Zum Schutz vor gesundheitlichen Gefahren sowie der Vermeidung von Irreführung oder Täuschung der Verbraucher, soll so sichergestellt werden, dass nur einwandfreie und gesundheitlich unbedenkliche Produkte in den Verkehr gelangen.

Zu diesem Zweck werden sämtliche Betriebe, die Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel und Tabakerzeugnisse herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, durch regelmäßige unangemeldete Betriebskontrollen umfassend überprüft. Hierbei wird ein besonderes Augenmerk auf die Kontrolle der hygienischen Mindestanforderungen und der Kennzeichnungsvorschriften gelegt. Darüber hinaus werden Proben entnommen und analysiert sowie Verbraucherbeschwerden bearbeitet.

Verbraucherbeschwerden über ein Lebensmittel oder einen Lebensmittelbetrieb können online über das Serviceportal als Lebensmittelbeschwerde aufgegeben werden.

Alternativ wenden Sie sich an die jeweils zuständigen Ansprechpersonen:

 Ort  Ansprechperson  Telefon
 Arnsberg (59821, 59823)  Herr Hofstetter  0291-941145
 Arnsberg (59755, 59757, 59759)  Frau Hoppe  0291-941194
 Bestwig  Frau Trattner  0291-941103
 Brilon  Herr Becker  0291-941186
 Eslohe  Frau Trattner  0291-941103
 Hallenberg  Frau Kremer  0291-941189
 Marsberg  Herr Becker  0291-941186
 Medebach  Herr Becker  0291-941186
 Meschede  Herr Hofstetter  0291-941145
 Olsberg  Frau Hoppe  0291-941194
 Schmallenberg (Nord)  Frau Trattner  0291-941103
 Schmallenberg (Süd)  Frau Kremer  0291-941189
 Sundern  Herr Frese  0291-941160
 Winterberg  Herr Frese  0291-941160

 


Neu ab 01.07.2024!
Registrierung eines Betriebes nach § 2a Bedarfsgegenständeverordnung: 

Unternehmer, die Lebensmittelbedarfsgegenstände herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, sind verpflichtet sich bei der zuständigen Behörde zu registrieren.

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