Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)

Der Hochsauerlandkreis hat als Träger der Sozialhilfe die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII) auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden übertragen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes an Ihrem Wohnort beraten Sie in Fragen der Sozialhilfe und geben Ihnen Auskünfte und Hinweise auf Zuständigkeiten in sonstigen sozialen Angelegenheiten.

Das Sozialamt vor Ort hilft allen in seinem Zuständigkeitsbereich wohnenden Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und mit eigenen finanziellen Mitteln beschaffen können oder die aufgrund besonderer Lebensumstände Hilfe brauchen.


Hinweis:

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBlG) werden von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit gewährt.

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