Kommunales Integrationszentrum
Ehrenamtlicher SprachmittlerInnen-Pool HSK
Als Unterstützungsangebot für öffentliche Einrichtungen können derzeit über 100 Ehrenamtliche SprachmittlerInnen, die im gesamten Hochsauerlandkreis eingesetzt werden, über das KI gebucht werden. Dadurch wird die Kommunikation zwischen Menschen mit Zuwanderungsgeschichte ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen und den öffentlichen Einrichtungen ermöglicht oder erleichtert. Alle Ehrenamtlichen sind in einer vom Land finanzierten Schulung auf ihre Tätigkeit vorbereitet worden.
Die angebotenen Sprachen finden Sie unten.
Zielgruppe:
- Kindergärten, Kindertageseinrichtungen
- Schulen
- Kommunale Behörden
- Beratungsstellen (z.B. Migrationsberatungsstelle, Frauenberatungsstelle etc.)
- Gemeinnützige Einrichtungen, wie z.B. Wohlfahrtsverbände, Ehrenamtsinitiativen oder Migrantenselbstorganisationen
- Einrichtungen des Sozial- und Integrationsbereichs
Ausgeschlossen sind …
- Aufträge von Privatpersonen und Privateinrichtungen
- Aufträge durch Dritte
- Aufträge von Bildungseinrichtungen zur Ermittlung von sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen (AOSF-Verfahren)
- Einsätze bei Ärzten, in Krankenhäusern und bei Psychotherapeuten
- Gespräche mit Rechtsfolgen (Vaterschaftsanerkennung, Polizei, Gericht, Gutachten etc.)
- Begleitungen im Unterricht oder bei Schulausflügen
- Regelmäßig wiederkehrende Termine
- Es handelt sich um ehrenamtliche SprachmittlerInnen; das heißt der Gesprächsanlass sollte niederschwellig sein.
- Für die bessere Planbarkeit bei der Vermittlung sowie bei den SprachmittlerInnen, bitten wir Sie, um die Einhaltung der Vorlaufzeit für Buchungsanfragen von mindestens 5 Werktagen.
- Wir können Ihre Anfragen erst bearbeiten, wenn das Buchungsformular eingegangen ist. Füllen Sie alle Pflichtfelder (mit *) aus. Andernfalls können wir Ihre Anfrage nicht bearbeiten bzw. kann es durch Rückfragen zu Verzögerungen kommen.
- Die Verantwortung für das Gespräch liegt bei der Institution/ der beratenden Person. Die ehrenamtlichen SprachmittlerInnen sind keine ModeratorInnen oder BeraterInnen.
- Ehrenamtliche SprachmittlerInnen übersetzen immer im Dolmetschdreieck, d.h. sie übersetzen Gesprächsinhalte 1 zu 1 und dürfen keine eigenständigen Aufträge durch Institutionen erteilt bekommen (z.B. Telefonate mit Klienten oder Ausfüllen von Dokumenten).
- Die Zuständigkeit für die Übermittlung des Abrechnungsformulars liegt bei der/dem Auftraggebenden!
- Das Kommunale Integrationszentrum beauftragt die SprachmittlerInnen. Dies gilt auch für Folgeeinsätze. Nur so ist eine Kostenübernahme möglich.
Die ehrenamtlichen SprachmittlerInnen unterschreiben keine Dokumente der buchenden Institution (z.B. Bestätigung der Anwesenheit oder Richtigkeit/Vollständigkeit der Dolmetschung)!
Diese Informationen finden Sie auch auf dem Buchungsformular auf der zweiten Seite!
Albanisch, Arabisch, Armenisch, Amharisch, Aserbaidschanisch, Belarussisch, Bosnisch, Bulgarisch, Dari, Englisch, Farsi/ Persisch, Hindi, Französisch, Indisch, Indonesisch, Italienisch, Kroatisch, Kurdisch, Libanesisch, Mazedonisch, Montenegrinisch, Paschtu, Polnisch, Portugiesisch, Punjabi, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Somali, Tamil/ Tamilisch, Tigrinja, Türkisch, Ukrainisch, Urdu, Thailändisch, Vietnamesisch
[Stand 14.04.2026]