Kommunales Integrationszentrum
Ehrenamtlicher SprachmittlerInnen-Pool HSK
Als Unterstützungsangebot für öffentliche Einrichtungen können derzeit über 100 Ehrenamtliche SprachmittlerInnen, die im gesamten Hochsauerlandkreis eingesetzt werden, über das KI gebucht werden. Dadurch wird die Kommunikation zwischen Menschen mit Zuwanderungsgeschichte ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen und den öffentlichen Einrichtungen ermöglicht oder erleichtert. Alle Ehrenamtlichen sind in einer vom Land finanzierten Schulung auf ihre Tätigkeit vorbereitet worden.
Die angebotenen Sprachen finden Sie unten.
Zielgruppe:
- Kindergärten, Kindertageseinrichtungen
- Schulen
- Kommunale Behörden
- Beratungsstellen (z.B. Migrationsberatungsstelle, Frauenberatungsstelle etc.)
- Gemeinnützige Einrichtungen, wie z.B. Wohlfahrtsverbände, Ehrenamtsinitiativen oder Migrantenselbstorganisationen
- Einrichtungen des Sozial- und Integrationsbereichs
Ausgeschlossen sind …
- Aufträge von Privatpersonen und Privateinrichtungen
- Aufträge durch Dritte
- Aufträge von Bildungseinrichtungen zur Ermittlung von sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen (AOSF-Verfahren)
- Einsätze bei Ärzten, in Krankenhäusern und bei Psychotherapeuten
- Gespräche mit Rechtsfolgen (Vaterschaftsanerkennung, Polizei, Gericht, Gutachten etc.)
- Begleitungen im Unterricht oder bei Schulausflügen
- Regelmäßig wiederkehrende Termine
- Es handelt sich um ehrenamtliche SprachmittlerInnen, das heißt, es kann kein professionelles Dolmetschen vorausgesetzt werden. Der Gesprächsanlass sollte niederschwellig sein.
- Die ehrenamtlichen SprachmittlerInnen übernehmen Buchungsaufträge innerhalb ihrer Freizeit. Für die bessere Planbarkeit bei der Vermittlung sowie bei den SprachmittlerInnen, bitten wir Sie, um die Einhaltung der Vorlaufzeit für Buchungsanfragen von mindestens 5 Werktagen.
- Erst nach Zusendung des Buchungsformulars können wir ihre Anfrage bearbeiten. Füllen Sie alle Pflichtfelder (mit *) aus. Andernfalls können wir Ihre Anfrage nicht bearbeiten bzw. kann es durch Rückfragen zu Verzögerungen kommen.
- Die Prozessverantwortung bei jedem Einsatz einer sprachmittelnden Person liegt bei der anfordernden Institution, die den Termin fachlich begleitet. Die ehrenamtlichen SprachmittlerInnen sind keine ModeratorInnen im Gespräch! Sie sind keine aktive Partei und beeinflussen nicht das Gespräch.
- Ehrenamtliche SprachmittlerInnen übersetzen immer im Dolmetschdreieck, d.h. sie übersetzen Gesprächsinhalte 1 zu 1 und dürfen keine eigenständigen Aufträge durch Institutionen erteilt bekommen (z.B. Telefonate mit Klienten oder Ausfüllen von Dokumenten).
- Die Zuständigkeit für die Übermittlung des Abrechnungsformulars liegt bei der/dem Auftraggebenden!
- Für eine Kostenübernahme des Einsatzes ist es zwingend notwendig, dass der / die Sprachmittler/in im Vorfeld durch das Kommunale Integrationszentrum beauftragt wurde. Dies gilt auch für Folgeeinsätze.
- Die ehrenamtlichen SprachmittlerInnen unterschreiben keine Dokumente der buchenden Institution (z.B. Bestätigung der Anwesenheit oder Richtigkeit/Vollständigkeit der Dolmetschung)!
Bitte beachten Sie bei Ihrer Buchung die Bedingungen und allgemeinen Informationen auf Seite 2!
Die notwendigen Formulare für Buchung und Abrechnung finden Sie rechts unter Formulare.
Albanisch, Arabisch, Armenisch, Aserbaidschanisch, Azarisch, Bosnisch, Bulgarisch, Dari, Englisch, Farsi, Französisch, Gebärdensprache, Griechisch, Indisch, Indonesisch, Italienisch, Kroatisch, Kurdisch, Mazedonisch, Montenegrisch, Paschtu, Persisch, Polnisch, Portugiesisch, Punjabi, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Somali, Spanisch, Tamilisch, Türkisch, Ukrainisch, Urdu, Thailändisch