Abfallwirtschaft
Die Erledigung der Aufgaben in der Abfallwirtschaft des Hochsauerlandkreises ist zweigeteilt: Während die kreisangehörigen Städte und Gemeinden die Abfälle einsammeln und befördern, ist der Kreis für deren umweltgerechte Entsorgung zuständig.
Abfälle gewerblicher und privater Herkunft
Hier erfahren Sie alles rund um Abfälle.
mehr erfahrenBoden, Bauschutt und Deponien
Hier erfahren Sie alles rund um Boden, Bauschutt und Deponien.
mehr erfahrenDie Untere Abfallwirtschaftsbehörde des Hochsauerlandkreises ist als Sonderordnungsbehörde unter anderem zuständig für:
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Erteilung von Erlaubnissen und Anzeigen für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeigen gem. § 18, § 53, § 54 KrWG)
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Vergabe von Kennnummern für Erzeuger, Beförderer, Makler und Entsorger
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Überwachung der Entsorgung gefährlicher Abfälle (Abfallregister, Abfallüberwachungsprogramm ASYS) elektronisches Nachweisverfahren
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Überwachung der Abfallentsorgung (Industrie, Gewerbebetriebe, öffentl. Einrichtungen)
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Beratung der Abfallbesitzer über geeignete Abfallverwertungs- bzw. -beseitigungsanlagen
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Überwachung von Gebäudeabbrüchen
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Sowohl die Unterbindung als auch die Ahndung von illegaler Abfallbeseitigung