Abfallwirtschaft
Die Erledigung der Aufgaben in der Abfallwirtschaft des Hochsauerlandkreises ist zweigeteilt: Während die kreisangehörigen Städte und Gemeinden die Abfälle einsammeln und befördern, ist der Kreis für deren umweltgerechte Entsorgung zuständig.
Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln
Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen müssen Ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen; Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen benötigen eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
mehr erfahrenBoden und Bauschutt
Überschüssiger Bodenaushub und Bauschutt, der beim Neubau, Umbau oder Abbruch anfällt, ist ordnungsgemäß zu verwerten oder zu beseitigen.
mehr erfahrenBoden, Bauschutt und Deponien
Abfallberatung
Abfälle aus privaten Haushaltungen und gewerblicher Produktion sind zum Schutz der Umwelt ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen.
Abfälle aus Industrie und Gewerbe
Haushaltsabfälle
Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sammeln und befördern die Abfälle aus privaten Haushaltungen; der Kreis für deren Entsorgung zuständig.