Abfallwirtschaft

Die Erledigung der Aufgaben in der Abfallwirtschaft des Hochsauerlandkreises ist zweigeteilt: Während die kreisangehörigen Städte und Gemeinden die Abfälle einsammeln und befördern, ist der Kreis für deren umweltgerechte Entsorgung zuständig.

Boden und Bauschutt

Überschüssiger Bodenaushub und Bauschutt, der beim Neubau, Umbau oder Abbruch anfällt, ist ordnungsgemäß zu verwerten oder zu beseitigen.

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Abfälle aus privaten Haushaltungen und gewerblicher Produktion sind zum Schutz der Umwelt ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen.

Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sammeln und befördern die Abfälle aus privaten Haushaltungen; der Kreis für deren Entsorgung zuständig.

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