Abfallwirtschaft

Die Erledigung der Aufgaben in der Abfallwirtschaft des Hochsauerlandkreises ist zweigeteilt: Während die kreisangehörigen Städte und Gemeinden die Abfälle einsammeln und befördern, ist der Kreis für deren umweltgerechte Entsorgung zuständig.

Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde des Hochsauerlandkreises ist als Sonderordnungsbehörde unter anderem zuständig für:

  • Erteilung von Erlaubnissen und Anzeigen für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeigen gem. § 18, § 53, § 54 KrWG)

  • Vergabe von Kennnummern für Erzeuger, Beförderer, Makler und Entsorger

  • Überwachung der Entsorgung gefährlicher Abfälle (Abfallregister, Abfallüberwachungsprogramm ASYS) elektronisches Nachweisverfahren

  • Überwachung der Abfallentsorgung (Industrie, Gewerbebetriebe, öffentl. Einrichtungen)

  • Beratung der Abfallbesitzer über geeignete Abfallverwertungs- bzw. -beseitigungsanlagen

  • Überwachung von Gebäudeabbrüchen

  • Sowohl die Unterbindung als auch die Ahndung von illegaler Abfallbeseitigung

Abfall- entsorgungs- betrieb AHSK

Die Erledigung der Aufgaben in der Abfallwirtschaft des Hochsauerlandkreises ist zweigeteilt: Während die kreisangehörigen Städte und Gemeinden die Abfälle einsammeln und befördern, ist der Abfallentsorgungsbetriebs AHSK / GAH  für deren umweltgerechte Entsorgung zuständig.

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Abfälle

Herr Stefan Pieper

Herr Rüdiger Schmitte

Boden und Bauschutt

Herr Achim Grothoff

Frau Veronika Mund

Verwaltung

Herr Christian Spies

Frau Katja Steermann

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