Abfallwirtschaft

Die Erledigung der Aufgaben in der Abfallwirtschaft des Hochsauerlandkreises ist zweigeteilt: Während die kreisangehörigen Städte und Gemeinden die Abfälle einsammeln und befördern, ist der Kreis für deren umweltgerechte Entsorgung zuständig.

Abfälle gewerblicher und privater Herkunft

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Boden, Bauschutt und Deponien

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Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde des Hochsauerlandkreises ist als Sonderordnungsbehörde unter anderem zuständig für:

  • Erteilung von Erlaubnissen und Anzeigen für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeigen gem. § 18, § 53, § 54 KrWG)

  • Vergabe von Kennnummern für Erzeuger, Beförderer, Makler und Entsorger

  • Überwachung der Entsorgung gefährlicher Abfälle (Abfallregister, Abfallüberwachungsprogramm ASYS) elektronisches Nachweisverfahren

  • Überwachung der Abfallentsorgung (Industrie, Gewerbebetriebe, öffentl. Einrichtungen)

  • Beratung der Abfallbesitzer über geeignete Abfallverwertungs- bzw. -beseitigungsanlagen

  • Überwachung von Gebäudeabbrüchen

  • Sowohl die Unterbindung als auch die Ahndung von illegaler Abfallbeseitigung

Abfall- entsorgungs- betrieb AHSK

Die Erledigung der Aufgaben in der Abfallwirtschaft des Hochsauerlandkreises ist zweigeteilt: Während die kreisangehörigen Städte und Gemeinden die Abfälle einsammeln und befördern, ist der Abfallentsorgungsbetriebs AHSK / GAH  für deren umweltgerechte Entsorgung zuständig.

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