Bildungs- und Teilhabepaket

Erfahren Sie auf den folgenden Seiten mehr über die Leistungen, die Angebote im Hochsauerlandkreis, ob Sie Anspruch auf die Leistungen haben und wie Sie die Leistungen beantragen können.

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Sie haben ein gutes Angebot zur Teilhabe?

Wenn Sie in einem Verein, einer Schule, einer Kita oder bei einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind und für Kinder und Jugendliche Angebote in den Bereichen Sport, Kultur und Geselligkeit vorhalten und Freizeiten organisieren, können Sie diese Angebote unter folgenden Voraussetzungen mit uns abrechnen.

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Welche Leistungen umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket?

Leistungen: z.B.: Mehrtägige Fahrten von Kita und Schule - Ihr Kind kann an den mehrtägigen Fahrten der Kita oder der Schule teilnehmen. Die Kosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen oder z.B.: Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben Damit Ihr Kind sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen integrieren kann, stehen ihm monatlich 15 € für Beiträge und Gebühren zur Verfügung.

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Wer hat Anspruch auf Leistungen?

Das Bildungspaket steht für Kinder und Jugendliche zur Verfügung, wenn sie oder ihre Eltern Arbeitslosengeld II / Sozialhilfe / Kinderzuschlag zum Kindergeld nach § 6a BKGG oder Wohngeld beziehen oder beantragt haben. Berechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Eine Ausnahme gilt im Bereich Kultur, Sport und Freizeit. Hier liegt die Altersgrenze bei Vollendung des 18. Lebensjahres.

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Wer ist zuständig im Hochsauerlandkreis?

Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Sie auf Antrag. Den Antragsvordruck bekommen Sie in Ihrem örtlichen Rathaus beim Jobcenter oder dem Sozialamt. Bei folgenden Städten und Gemeinden können Sie Ihren Antrag stellen: Stadt Arnsberg, Gemeinde Bestwig, Stadt Brilon, Gemeinde Eslohe, Stadt Hallenberg, Stadt Marsberg, Stadt Medebach, Stadt Meschede, Stadt Olsberg, Stadt Schmallenberg, Stadt Sundern und der Stadt Winterberg. Ebenso in den Kreishäusern Brilon und Meschede.

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