Jagd/Fischerei

Jagdwesen

Der Hochsauerlandkreis ist als untere Jagdbehörde zuständig für den Vollzug des Bundesjagdgesetzes und des Landesjagdgesetzes NRW. Dabei werden diverse Dienstleistungen angeboten wie Beratung der Pächter, Jagdgenossen und Eigenjagdbesitzer in jagd- und pachtrechtlichen Fragen, Bewirtschaftung der Jagdbezirke, Organisation und Abnahme der Jägerprüfung, Jagdscheinerteilung/-Verlängerung.

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Fischereiwesen

Der Hochsauerlandkreis als untere Fischereibehörde ist für die Umsetzung und Einhaltung des Landesfischereigesetzes und der Landesfischereiordnung zuständig.

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