EU-Fahrerbescheinigung und Gemeinschaftslizenz
Mit Gemeinschaftslizenzen eingesetztes Fahrpersonal, das nicht einem Mitgliedsstaat der EU angehört, benötigt eine Fahrerbescheinigung.
mehr erfahrenGemeinschaftslizenz
Für den grenzüberschreitenden gewerblichen Gütertransport im Gebiet der EU mit Fahrzeugen von mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht wird eine Gemeinschaftslizenz benötigt.
mehr erfahrenGüterkraftverkehrserlaubnis und Gemeinschaftslizenz
Für den grenzüberschreitenden gewerblichen Gütertransport im Gebiet der EU mit Fahrzeugen von mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht wird eine Gemeinschaftslizenz benötigt.
mehr erfahrenMietwagengenehmigung
Verkehr mit Mietwagen ist die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen.
mehr erfahrenAusnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw
An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 00:00 Uhr bis 22:00 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht verkehren.
mehr erfahrenTaxengenehmigung
Verkehr mit Taxen ist die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen zu einem vom Fahrgastbestimmten Ziel.
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