Junge Erwachsene

Angebote und Leistungen des Kreisjugendamtes im HSK

Hilfen & Unterstützung für junge Erwachsene

Auch für bereits volljährige Menschen bietet das Kreisjugendamt Hilfen und Unterstützung an. Sowohl bei der Förderung der eigenen Selbstständigkeit und der Persönlichkeitsentwicklung, als auch bei Problemen, wie Suchtverhalten oder wenn sie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind.

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Hilfe für junge Erwachsene

Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren unterstützt Jugendliche (14-17 Jahre) und Heranwachsende (18-21 Jahre), die straffällig geworden sind. Für Jugendliche im Alter zwischen 14 und 18 Jahren gilt ausschließlich das Jugendstrafrecht, während bei Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren sowohl das Jugendstrafrecht als auch das Erwachsenenstrafrecht angewendet werden kann.

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Kind ist betrübt, weil es Ärger Zuhause mit den Eltern hat

Jugendgruppenleiter-Schulung für Ehrenamtliche

Der Erfolg und die Qualität der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen hängen maßgeblich von der Tätigkeit kompetenter, ehrenamtlicher Gruppenleiter*innen ab. Das Kreisjugendamt bietet zwei Mal im Jahr eine Jugendgruppenleiter-Schulung für Ehrenamtliche an. 

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Jugendgruppenleiter-Schulung für Ehrenamtliche

Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH)

Die Aufgaben der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) umfassen die verwaltungsrechtliche und finanzielle Abwicklung pädagogisch notwendiger Jugendhilfemaßnahmen.

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