Naturschutzgebiete (NSG)

NSG bilden die strengste Gebietsschutz-Kategorie und werden zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten und auch zur Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten von vorbestimmten Arten ausgewiesen.

Im Hochsauerlandkreis gibt es 555 NSG mit einer Gesamtfläche von ca. 26000 ha. Sie sind Bestandteil der Landschaftspläne.

In Naturschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die das geschützte Gebiet zerstören, beschädigen oder verändern können (z.B. Bauverbote, Verbot außerhalb von Wegen zu gehen, zu fahren oder auch zu reiten). Die Regelungen sind für jeden Bürger bindend.

 

Ansprechpartner: 

Telefon: 0291 94 (Durchwahl s.u.)

Herr Lehmann: Arnsberg und Sundern; Tel.: 1824

Frau Schulte-Illingheim: Brilon und Marsberg; Tel.: 1679

Herr Körner: Hallenberg und Medebach; Tel.: 1662

Frau Teigeler: Schmallenberg und Winterberg; Tel.: 1729

Frau Brandenburg: Eslohe, Meschede, Bestwig und Olsberg; Tel.: 1673

Landschaftsplanung

Landschaftsschutzgebiete (LSG)

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