Naturschutzgebiete (NSG)
NSG bilden die strengste Gebietsschutz-Kategorie und werden zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten und auch zur Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten von vorbestimmten Arten ausgewiesen.
Im Hochsauerlandkreis gibt es 555 NSG mit einer Gesamtfläche von ca. 26000 ha. Sie sind Bestandteil der Landschaftspläne.
In Naturschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die das geschützte Gebiet zerstören, beschädigen oder verändern können (z.B. Bauverbote, Verbot außerhalb von Wegen zu gehen, zu fahren oder auch zu reiten). Die Regelungen sind für jeden Bürger bindend.
Ansprechpartner/innen:
Telefon: 0291 94 (Durchwahl s.u.)
Herr Lehmann: Arnsberg und Sundern; Tel.: 1824, toni.lehmann@hochsauerlandkreis.de
Frau Schulte-Illingheim: Brilon und Marsberg; Tel.: 1664, lucie.schulte-illingheim@hochsauerlandkreis.de
Frau Schlünder: Hallenberg und Medebach; Tel.: 1609, leonie.schluender@hochsauerlandkreis.de
Frau Teigeler: Schmallenberg und Winterberg; Tel.: 1729, jennifer.teigeler@hochsauerlandkreis.de
Frau Brandenburg: Eslohe, Meschede, Bestwig und Olsberg; Tel.: 1673, sandra.brandenburg@hochsauerlandkreis.de