Gehölzschnitt, Baumfällungen, Hecken beseitigen

Hecken, Bäume und Gehölze haben verschiedene Funktionen. Neben der Funktion u.a. als Sichtschutz dienen sie auch Kleintieren und Vögeln als Unterschlupf und Nistplatz. Daher gibt es einige Dinge zu beachten:

Bäume, Hecken, Gehölze und co. 

Es ist verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. 

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Vorschrift verstößt, muss mit einem Bußgeld bis zu 10.000 € rechnen. 

Landwirtschaftliche Nutzung

Bei der landwirtschaftlichen Nutzung ist es zusätzlich verboten, Feldgehölze, Hecken, Säume, Baumreihen, Feldraine und Kleingewässer als naturbetonte Strukturelemente der Feldflur zu beeinträchtigen. Eine solche Beeinträchtigung ist jede Schädigung oder Minderung der Substanz dieser Elemente, insbesondere das Unterpflügen oder Verfüllen. Unberührt von diesem Verbot bleiben gewerbliche Anpflanzungen im Rahmen des Gartenbaus.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Vorschrift verstößt, muss mit einem Bußgeld bis zu 50.000 € rechnen. 

Bei Unsicherheiten wenden Sie sich gern an die unten genannten Ansprechpartner/innen. Eine Ausnahmegenehmigung von den Verboten wird grundsätzlich nicht erteilt

Bitte bedenken Sie: der Artenschutz gilt zu jeder Jahreszeit. Bitte vergewissern Sie sich, dass keine Brut- und Nistplätze und/ oder Tiere vorhanden sind. Beachten Sie den Artenschutz nicht, können neben Bußgeldvorschriften auch Strafvorschriften zum Tragen kommen. 

FAQ

Ich möchte an meiner Hecke nur einen Formschnitt vornehmen. Es befindet sich kein Tier in der Hecke und auch kein Nest. Darf ich die Hecke schneiden? Ja. 

Ich möchte einen Baum im Garten während der Schonzeit abscheiden. Dieser befindet sich in meinem Gemüsegarten oder ich mähe dort regelmäßig den Rasen. In jedem Fall gehört der Baum zu meiner gärtnerisch genutzten Grundfläche und ich beachte den Artenschutz. Darf ich den Baum schneiden? Ja. 

Darf ich einen Baum im Wald zwischen März und Oktober fällen? Ja. 

Welche „Menge/Länge“ umfasst ein Form- und Pflegeschnitt? Gemeint ist der jährliche Zuwachs. 

Ein Baum droht akut auf die Straße zu fallen oder ein anderes, für die Verkehrssicherheit gefährdendes, Ereignis auszulösen. Dies konnte ich zwischen Oktober und Februar auf keinen Fall absehen. Bitte wenden Sie sich an die u. g. Ansprechpersonen. 

Ich besitze eine Baugenehmigung für den Bau einer Garage. Ein Quadratmeter Hecke ragt auf die Fläche. Darf ich dieses Stückchen Hecke entfernen? Bei zulässigen Bauvorhaben darf ganzjährig geringfügiger Gehölzbewuchs zur Verwirklichung der Baumaßnahme beseitigt werden. Sollten Unsicherheiten bestehen, so wenden Sie sich an die u. g. Ansprechpersonen.

Im Februar war sehr schlechtes Wetter. Kann ich die Hecke nicht einfach Anfang März schneiden? Nein. 

In der Hecke brütet kein Vogel. Ich habe mir alles angesehen und kann kein Tier entdecken. Kann ich die Hecke dann etwas früher schneiden, zum Beispiel im September? Nein. 

Die Hecke ist abgestorben. Darf ich sie während der Schonzeit beseitigen? Nein. 

Meine Nachbarn haben mich dazu aufgefordert, meine Hecke über einen Form- und Pflegeschnitt hinaus zu schneiden / zu beseitigen. Darf ich die Hecke stark kürzen / beseitigen? Nein.

Ich habe einen einzelnen Holunderbusch auf meinem Grundstück, den ich nicht mehr schön finde. Dies ist keine Hecke. Darf ich ihn abschneiden? Nein, es handelt sich um ein Gehölz. Bitte warten Sie bis Oktober. 

Meine Gartenhütte ist völlig mit Efeu überwuchert. Darf ich diesen in der Schonzeit entfernen? Nein, Sie dürfen nur den jährlichen Zuwachs entfernen. Efeu ist ein Gehölz. 

Darf ich die Hecke während der Schonzeit ausgraben und entsorgen? Nein. 

Ansprechpartner/innen: 

Telefon: 0291 94 (Durchwahl s.u.)

Herr Lehmann: Arnsberg und Sundern; Tel.: 1824, toni.lehmann@hochsauerlandkreis.de

Frau Schulte-Illingheim: Brilon und Marsberg; Tel.: 1664, lucie.schulte-illingheim@hochsauerlandkreis.de

Frau Schlünder: Hallenberg und Medebach; Tel.: 1609, leonie.schluender@hochsauerlandkreis.de

Frau Teigeler: Schmallenberg und Winterberg; Tel.: 1729, jennifer.teigeler@hochsauerlandkreis.de

Frau Brandenburg: Eslohe, Meschede, Bestwig und Olsberg; Tel.: 1673, sandra.brandenburg@hochsauerlandkreis.de

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