Tiertransport

Für das Transportieren von Tieren im In- und Ausland sind tierschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten.

Personen, die gewerbsmäßig mit Wirbeltieren handeln, benötigen eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz und unterliegen der Aufsicht durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Wer Tiertransporte im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit durchführt benötigt eine entsprechende Zulassung nach EU-Recht als Transportunternehmer. Transportfahrzeuge, die für Tiertransporte mit einer Dauer über 8 Stunden eingesetzt werden sollen - sogenannte Langstreckenfahrzeuge, müssen ebenfalls nach EU-Recht zugelassen werden. Dafür muss das Fahrzeug bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich der Wasserversorgung, der Lüftungsanlage und der Temperaturüberwachung erfüllen. Außerdem benötigen Langstreckenfahrzeuge ein Navigationsystem, das jederzeit Auskunft über den Standort des Fahrzeuges zulässt.

Die Fahrer / Betreuer von Tiertransporten (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Equiden und Geflügel) müssen entsprechende Kenntnisse im Umgang mit Tieren in Form eines Befähigungsnachweises nachweisen.

Die entsprechenden Nachweise und Zulassungen müssen während des Tiertransportes mitgeführt werden und sind anlässlich einer Kontrolle vorzulegen.

Der Befähigungsnachweis sowie die Zulassung als Transportunternehmer oder eines Transportfahrzeuges kann beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt beantragt werden.

Tiertransport ins Ausland

Für einen Tiertransport ins Ausland (innergemeinschaftliches Verbringen) wird eine sogenannte TRACES-Bescheinigung benötigt. Zeitnah vor dem Abtransport des Tieres / der Tiere erfolgt eine klinische Untersuchung durch einen Amtstierarzt.

Sollten Sie einen entsprechenden Tiertransport ins Ausland planen, teilen Sie dieses bitte rechtzeitig dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt mit. Senden Sie hierzu eine E-Mail mit den benötigten Daten an:

veterinaeramt@hochsauerlandkreis.de

Sobald alle Daten vollständig vorliegen, wird mit Ihnen nach deren Prüfung ein Termin zur klinischen Untersuchung vereinbart.

Für die Ausstellung einer TRACES-Bescheinigung werden vorab folgende Daten benötigt:

  • Name und Anschrift des Absenders
  • Name und Anschrift des Herkunftsortes des Tieres / der Tiere (falls abweichend)
  • Name und Anschrift des Empfängers
  • Name und Anschrift des Bestimmungsortes des Tieres / der Tiere (falls abweichend)
  • Angaben zum Tier / zu den Tieren
  • Name und Anschrift des Transportunternehmens / Fahrers
  • Kennzeichen des Transportfahrzeuges
  • Datum und Uhrzeit des Abtransportes
  • Telefonnummer für Rückfragen und zur Terminvereinbarung

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