Finanzen/Haushalt/Beteiligungen

In der Finanzwirtschaft des Hochsauerlandkreises werden unterschiedliche, die Finanzen und das Vermögen des Kreises betreffende Aufgabenbereiche bearbeitet. Es geht dabei schwerpunktmäßig um die in der öffentlichen Finanzwirtschaft von den Vertretungsorganen, beim Hochsauerlandkreis ist dieses der Kreistag, jährlich festzulegende Haushaltsplanung, den ebenfalls jährlich zu beschließenden Jahresabschluss für das Vorjahr sowie die Verwaltung des Beteiligungsvermögens.

Haushaltsplanung/Jahresabschluss

Für die öffentliche Verwaltung gibt es die gesetzliche Vorgabe, die für die Aufgabenerfüllung notwendigen finanziellen Mittel in einem jährlich fortzuschreibenden Haushaltsplan festzulegen, der im Wege einer Satzung durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises zu beschließen ist. Praktisch bedeutet dies, dass auf der Basis einer Prognoserechnung in der zweiten Jahreshälfte für das kommende Kalenderjahr die für die Aufgabenerledigung erforderlichen Mittelbedarfe ermittelt werden müssen. Die Mittelbereitstellung erfolgt im Haushaltsplan strukturiert auf der Ebene der sog. Produkte, die z. B. für folgende Kreisaufgaben eingerichtet sind: 

  • die Sozialhilfe mit ihren Bereichen Arbeitslosengeld II und Kosten der Unterkunft im Rahmen des Sozialgesetzbuches II, Schwerbehindertenrecht, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Auszahlung von Pflegegeld an Sozialleistungsempfänger, 
  • die Leistungen der Jugendhilfe und Förderung von Kindertageseinrichtungen nebst Bearbeitung des Elterngeldes, 
  • die öffentliche Gesundheitsverwaltung, 
  • die Unterhaltung der ca. 421 km Kreisstraßen, 
  • die Betreuung der ca. 9.400 Schüler der fünf Berufskollegs und der ca. 800 Schülerinnen und Schüler der sieben Förderschulen des Kreises mit der Unterhaltung der hierfür vorzuhaltenden Schulgebäude und Investitionen in diese, 
  • die ordnungsrechtlichen Aufgaben in den Bereichen Bauaufsicht, Immissionsschutz, Wohnbauförderung, Katasterwesen, Angelegenheiten des Umweltrechts, der Wasserwirtschaft und des Abfallwesens, 
  • die kulturellen Einrichtungen wie z. B. der Betrieb der Kreismusikschule mit ca. 4.000 Schülerinnen und Schülern, das Sauerlandmuseum in Arnsberg mit jährlich 25.000-30.000 Besucherinnen und Besuchern oder auch der Betrieb und die Unterhaltung der Bobbahn in Winterberg, die gemeinsam mit der Stadt Winterberg in der Rechtsform einer GmbH geführt wird.

Da die mit der Aufgabenwahrnehmung verbundenen Aufwendungen natürlich auch finanziert werden müssen, liefert der Haushaltsplan auch die zu erwartenden Erträge, die sich aus überwiegend zweckgebundenen Bundesmitteln, ebenso zweckgebundenen wie aber auch allgemeinen Zuweisungen des Landes NRW, in geringem Umfang aus Abgaben wie z. B. Gebühren und Bußgelder sowie mir rd. 45 % aus der sog. Kreisumlage zusammensetzen. Über eigene Steuereinnahmen verfügen die Kreise in NRW nicht. 

Größte Position bei den Erträgen ist die Kreisumlage. Hierbei handelt es sich um Forderungen des Kreises gegenüber seinen zwölf Städten und Gemeinden. Da der Kreis mit seinem Betätigungsspektrum ebenso kommunale Aufgaben erfüllt wie die Städte und Gemeinden, ist die Kreisumlage letztendlich die finanzielle Belastung der Einwohner des Kreises an den ihnen vom Kreis zur Verfügung gestellten Leistungen. Über den Vollzug des Haushalts muss jährlich ein Rechnungsnachweis (Jahresabschluss) erstellt werden, der neben der Darstellung des Ergebnisses aus dem Saldo der Aufwands- und Ertragspositionen auch die Bilanz, den Anhang und einen Lagebericht enthält. Neben dem Jahresabschluss verlangt der Gesetzgeber die Erstellung eines sog. "Gesamtabschlusses", in dem neben dem Abschluss des Kreishaushaltes auch die Ergebnisse und Bilanzen einiger Beteiligungsunternehmen und Sondervermögen konsolidiert sind.

Vermögens- und Beteiligungsverwaltung

Der Kreis besitzt zahlreiche Vermögenspositionen, die in der Bilanz nachgewiesen werden. Es handelt sich dabei überwiegend um mit den Aufgabenstellungen des Kreises eng verbundene Vermögenswerte, wie z.B. die Verwaltungsgebäude an den drei Dienstorten in Meschede, Brilon und Arnsberg sowie die Gebäude der zwölf Schulen, die an unterschiedlichen Standorten im Hochsauerlandkreis vorgehalten werden. Hinzu kommt der vom Land Nordrhein-Westfalen verlangte Nachweis des Straßenvermögens, immerhin eine Länge von ca. 421 km. Vermögensgegenstände wie landwirtschaftliche Flächen, Baugrundstücke oder größere Waldflächen befinden sich nicht im Eigentum des Kreises. Weitere Vermögenswerte ergeben sich aus einigen Beteiligungen des Kreises an anderen Unternehmen bzw. aus Einrichtungen und Unternehmen, die dem Kreis zu 100 % gehören. Zu nennen sind z.B. die Beteiligungen an dem für unsere Region zuständigen Verkehrsunternehmen Regionalverkehr-Lippe-GmbH, der Erholungs- und Sportzentrum GmbH Winterberg, der für den Kreis und die Städte und Gemeinden tätig werdenden Wirtschaftsförderungsgesellschaft sowie an der Telekommunikationsgesellschaft Südwestfalen, deren Aufgabenspektrum die Verbesserung der Breitbandversorgung in den Kreisen Soest, Olpe, Siegen, Märkischer Kreis und Hochsauerlandkreis umfasst. Ebenso hält der Kreis eine Beteiligung an dem Versorgungsunternehmen RWE AG. In der Organisationsform von Eigenbetrieben erledigt der Kreis die ihm obliegenden Aufgaben des Rettungsdienstes (mit der Leitstelle für den Rettungsdienst und den Feuerschutz) und der Abfallentsorgung. Die Eigenbetriebe führen ein eigenständiges Rechnungswesen außerhalb der Buchführung des Kreises. Mittel aus dem Kreishaushalt fließen für den Rettungsdienst und die Abfallentsorgung nicht in die beiden Betriebe, da sie hierfür kostendeckende Gebühren erheben. Da es sich um Sondervermögen des Kreises handelt werden die Ergebnisse in den o. g. Gesamtabschluss einbezogen. Einzelheiten über die Beteiligungen des Kreises können dem Beteiligungsbericht entnommen werden, der in der rechten Box verlinkt ist.

Sonstige Aufgabenbereiche

Als weitere Aufgaben der Finanzwirtschaft sind zu nennen die regelmäßige Analyse der Finanzen unter dem Gesichtspunkt der Kostenrechnung sowie Steuerangelegenheiten, die sich daraus ergeben, dass auch der Hochsauerlandkreis in einzelnen Aufgabenwahrnehmungen wie ein Steuerpflichtiger der Privatwirtschaft behandelt wird und er somit auch Umsatz- oder Körperschaftsteuerpflichten hat.

Kreiskämmerer

Allgemeine Finanzangelegenheiten, Geschäftsführung Beteiligungsgesellschaften

Jahresabschluss, Haushalt

Jahresabschluss, Beteiligungsverwaltung

Buchhaltung

Anlagenbuchhaltung, Gesamtabschluss

Finanzstatistiken, Steuern, Buchhaltung Vermögensverwaltungsgesellschaft

Rechnungsprüfungsangelegenheiten, Steuern, Buchhaltung Betrieb Schul- und Bildungseinrichtungen

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