Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld)

Zum 01. Januar 2023 trat das Bürgergeld an die Stelle von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld. Bürgergeld erhält, wer länger arbeitslos ist und seinen Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen oder andere Leistungen sicherstellen kann.

Als einer von 104 bundesweit zugelassenen kommunalen Trägern ("Optionskommunen") führt der Hochsauerlandkreis die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in eigener Verantwortung und "aus einer Hand" aus. Der Hochsauerlandkreis erbringt sowohl Förderleistungen, Geldleistungen und Serviceleistungen für anspruchsberechtigte Personen nach dem SGB II; dabei sollen die Hilfesuchenden aktiv in einen zielgerichteten und effektiven Prozess der Arbeitsmarktintegration eingebunden werden.

Um Hilfen aus einer Hand und kurze Wege anbieten zu können, hat der Hochsauerlandkreis die Leistungserbringung dezentralisiert und weitestgehend auf seine 12 kreisangehörigen Städte und Gemeinden delegiert.

Ansprechpartner und Kontaktaufnahme

Grundsätzlich sind die Sachbearbeiter in den örtlichen Rathäusern Ihre direkten Ansprechpartner für die Erbringung der Leistungen und alle Fragen, die sich um das Leistungsrecht ergeben (siehe auch bei Links zu dieser Seite). Die Fallmanager und Vermittler Ihrer Stadt oder Gemeinde kümmern sich um Ihre individuellen Probleme und Ihre Vermittlung in den Arbeitsmarkt.

Der Hochsauerlandkreis koordiniert die Arbeit der einzelnen Ortsbehörden und ist damit auch für die grundsätzliche Entscheidung zu rechtlichen Fragen zuständig. Als Widerspruchsbehörde entscheiden wir über Ihre Widersprüche gegen Leistungsbescheide. Zudem wird die Arbeitsvermittlung und die Eingliederung durch uns abgestimmt.

Downloads

Schlüssiges Konzept zu den Unterkunftskosten 2013

Neuberechnung Schlüssiges Konzept zu den Unterkunftskosten 2013

Indexfortschreibung 2015

Neuberechnung Indexfortschreibung 2015

Schlüssiges Konzept zu den Unterkunftskosten 2017

Neuberechnung Schlüssiges Konzept zu den Unterkunftskosten 2017

Indexfortschreibung 2019

Neuberechnung Indexfortschreibung 2019

Schlüssiges Konzept zu den Unterkunftskosten 2021

Indexfortschreibung 2023

Eingliederungsbilanz

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