Demonstration / Versammlungen
Die Grundsätze des Versammlungsrechts sind festgelegt im Grundgesetz. Eine Versammlung oder einen Aufzug melden Sie bitte rechtzeitig bei der Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis an.
mehr erfahrenVereinsrecht
Auf Grund einer Durchführungs-Verordnung zum Vereinsgesetz sind Ausländervereine und ausländische Vereine zur Anmeldung und zur Auskunft verpflichtet.
mehr erfahrenWaffenwesen
Genereller Hinweis für die Kunden: Die Behörde bittet, von persönlichen Vorsprachen Abstand zu nehmen und alle Anträge postalisch (nicht per E-Mail)zuzusenden. Eine persönliche Vorsprache ist lediglich bei der Erstbeantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis zwingend erforderlich.
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