Demonstration / Versammlungen

Die Grundsätze des Versammlungsrechts sind festgelegt im Grundgesetz. Eine Versammlung oder einen Aufzug melden Sie bitte rechtzeitig bei der Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis an.

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Vereinsrecht

Auf Grund einer Durchführungs-Verordnung zum Vereinsgesetz sind Ausländervereine und ausländische Vereine zur Anmeldung und zur Auskunft verpflichtet.

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Waffenwesen

Genereller Hinweis für die Kunden: Die Behörde bittet, von persönlichen Vorsprachen Abstand zu nehmen und alle Anträge postalisch (nicht per E-Mail)zuzusenden. Eine persönliche Vorsprache ist lediglich bei der Erstbeantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis zwingend erforderlich.

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