Glasfaserausbau Gigabit 2.0 "graue Flecken" im Hochsauerlandkreis

Breitbandausbau - schnelles Internet für unterversorgte Gebiete!

Breitbandausbau "graue Flecken" – Bundesförderprogramm graue Flecken RL 2.0 

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat am 03.04.2023 die lang angekündigte neue Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes) veröffentlicht, welche bereits am 31.03.2023 in Kraft getreten ist. Diese Richtlinie bildet die Grundlage für die weitere Förderung des Glasfaserausbaus in Deutschland. Ziel der Förderung ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Ausbaus zur Erreichung zukunftsfähiger und konvergenter Gigabitnetze, die auch den künftigen Anforderungen der mobilen Gigabit-Gesellschaft gerecht werden.

Förderfähig sind Gebiete, die derzeit über kein Next-Generation-Netz (NGA-Netz) verfügen (sog. Weiße Flecken) oder Gebiete, die über ein NGA-Netz verfügen, das derzeit keine Datenrate von zuverlässig mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download zur Verfügung stellt (sog. Graue Flecken), soweit innerhalb der nächsten drei Jahre die geplante Telekommunikationsinfrastruktur den Endkunden keine Datenrate von mehr als 500 Mbit/s zuverlässig im Download zur Verfügung stellen kann. 

Nicht förderfähig sind Gebiete, die mit mind. einem FTTB/H-Netz ausgestattet sind oder die mit mind. einem Kabelnetz mit mind. dem Standard Docsis 3.1 ausgestattet sind bzw. innerhalb von 12 Monaten ausgestattet werden sollen.

Der Ausbau kann nur in Gebieten unterstützt werden, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau nicht wirtschaftlich ist und ein Marktversagen im Wege eines Markterkundungsverfahrens (MEV) festgestellt wird.

 

Projektstände

Juni 2023: Start einer Markterkundung für die graue Flecken Förderung im Rahmen des Förderprogramms „Gigabit-Richtlinie 2.0“.

September 2023: Antragstellung von fünf Förderanträgen beim Projektträger des Bundes.

Dezember 2023: Empfang von fünf Fördebescheiden vom Projektträger des Bundes und sofortiger Kopfinanzierungsantrag beim Land NRW.

Januar 2024: Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmebeginn des Landes für die fünf Anträge.

26. Februar 2024: Start der europaweiten Ausschreibung im Rahmen des Förderprogramms „Gigabit-Richtlinie 2.0“.

09.Oktober 2024: Angebotsabgabe von Erstangeboten der Bieter.

31.Januar 2025: Angebotsabgabe von verbindlichen Angeboten der Bieter. 

April 2025: Vorbereitung der Vergabe.

06. Februar 2026: Empfang der endgültigen Förderbescheide vom Projektträger des Bundes.

13. Mai 2026: Überreichung eines Förderbescheides des Landes..

19. Juni 2026: Überreichung von vier weiteren Förderbescheiden des Landes.

Gute Nachrichten für den Hochsauerlandkreis:

Regierungspräsident Heinrich Böckelühr hat am Mittwoch, 13. Mai 2026, im Kreishaus Meschede den Förderbescheid für den weiteren Breitbandausbau übergeben. Sechs Kommunen – Eslohe, Hallenberg, Medebach, Olsberg, Schmallenberg und Winterberg – profitieren von einem gemeinsamen Antrag zum geförderten Glasfaserausbau, den sie gemeinsam gestellt hatten.

Vier weitere HSK-Kommunen erhielten von Regierungspräsident Heinrich Böckelühr am Freitag, 19. Juni, die Förderbescheide für den weiteren Breitbandausbau: Brilon, Marsberg, Meschede und Sundern. 

Karte des Glasfaserausbaus "graue Flecken"

Wo liegt das Ausbaugebiet?

Nachfolgende Karte zeigt die Ausbaugebiete des Förderverfahrens. Durch die Eingabe einer Adresse oder mit der Zoomfunktion können die Ausbaugebiete detailliert betrachtet werden. 

Weitere Informationen

Folgende Bedingungen müssen "adressenscharf" erfüllt sein: 

Infrastruktur (Einzellagen):

  • Gebiete mit einer aktuellen Versorgung von unter 200 Mbit/s symmetrisch
  • Gebiete, in denen kein privatwirtschaftlicher Eigenausbau angekündigt ist
  • Gebiete ohne vorherige Förderung 

Zur Klärung dieser Bedingungen gibt es ein vorgeschriebenes Verfahren, die sogenannte Markterkundung. Hier müssen die verschiedenen Telekommunikationsunternehmen Angaben zur bestehenden und zur geplanten Versorgung machen. Die notwendige kreisweite Markterkundung wurde 2023 durchgeführt und adressenscharf ausgewertet. 

Open Access – offener und diskriminierungsfreier Netzzugang 

Wir weisen darauf hin, dass das zu errichtende Glasfasernetz grundsätzlich diskriminierungsfrei auch von anderen Anbietern genutzt werden kann, um Ihnen Produkte und Dienste anzubieten. 

Weitere Anbieter, die Dienste auf dem Netz anbieten möchten, können hierzu mit dem ausbauenden Unternehmen die notwendigen vertraglichen und prozessualen Voraussetzungen vereinbaren. 

Dieser sogenannte "Open Access" ist eine Bedingung bei staatlich geförderten Ausbauprojekten. Sprechen Sie ggf. Ihren bisherigen Anbieter an, ob dieser von einer solchen Möglichkeit Gebrauch machen möchte.

Gigabitkoordination:

Frau Julika Gördes

Herr Ludger Laufer

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