Tierkörperbeseitigung

Tierkörper, Tierkörperteile und tierische Erzeugnisse müssen in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt unschädlich beseitigt werden. Die Tierkörperbeseitigung dient dazu, das Auftreten oder Ausbreiten einer Tierseuche zu verhindern.

Im Hochsauerlandkreis ist die Fa. Rendac Icker GmbH & Co. KG (derzeit bis 2026) verantwortlich für die schadlose und umweltgerechte Einsammlung und Entsorgung dieser beseitigungspflichtigen Stoffe. Das Unternehmen betreibt in Belm-Icker, Landkreis Osnabrück, eine Tierkörperbeseitigungsanstalt mit einer Sammelstelle in Bad Sassendorf-Lohne.

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt wacht darüber, dass die Tierkörper, Tierkörperteile und Erzeugnisse von den Stellen, bei denen sie anfallen (z.B. Landwirte und Schlachtbetriebe), auch ordnungsgemäß in der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt werden.

Verendete landwirtschaftliche Nutztiere sind umgehend zur  Abholung anzumelden.

                    >>>  Telefonnummer: 0800 779 3333  <<<

Der Tierhalter wird durch einen Sprachassistenten aufgefordert, die notwendigen Angaben zu machen. Sollte der Tierhalter ein persönliches Gespräch wünschen, ist statt der Kundennummer "0#" über das Telefon einzugeben.

Die Anmeldung kann auch über eine kostenlose App erfolgen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Für die Entsorgung von Tieren sowie Tierkörperteilen und Erzeugnissen erhebt die Fa. Rendac Icker GmbH & Co. KG privatrechtliche Entgelte.

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