Landschaftsschutzgebiete (LSG)
Landschaftsschutzgebiete werden zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes oder wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung ausgewiesen. Hier sind bestimmte Verbote (z.B. Bauverbot, Verbot von Anschüttungen und Abgrabungen sowie der Beseitigung oder Beschädigung von Hecken) zu beachten.
Landschaftsplanung
Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden im Hochsauerlandkreis in Landschaftsplänen dargestellt und rechtsverbindlich festgesetzt.
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