Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf
Die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf verfolgt das Ziel, Arbeitsplätze von schwerbehinderten Menschen zu sichern. Behinderungsbedingte Nachteile, die das Arbeitsleben betreffen, sollen durch unsere Unterstützung kompensiert werden.
mehr erfahrenSchwerbehindertenrecht
Seit dem 01.01.2008 nehmen die Kreise und kreisfreien Städte die ihnen durch das Zweite Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in NRW vom 24.10.2007 übertragenen Aufgaben des Schwerbehindertenrechts wahr.
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