Kreisstraßen - Allgemeine Informationen

Als flächenmäßig größter Landkreis in NRW betreut der Kreis ein weit verzweigtes Kreisstraßennetz.

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Mitbenutzung von Straßengrundstücken/ Sondernutzung

Sobald eine Straße über ihren normalen Bestimmungszweck hinaus genutzt werden soll, stellt dieses eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar.

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Baumaßnahmen

Für das Kreisstraßennetz sind eine dauerhafte Erhaltung der Substanz sowie kontinuierliche Investitionen in einen verkehrsgerechten Ausbau erforderlich. 

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Grunderwerb

Für Baumaßnahmen an Kreisstraßen und Radwegen erwirbt der Kreis bei Bedarf die erforderlichen Grundstücke.

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Straßenunterhaltung

Der Kreis unterhält zwei Straßenmeistereien in Brilon und Eslohe sowie zwei weitere Stützpunkte in Winterberg und Arnsberg.

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Winterdienst

Bei Bedarf werden die Kreisstraßen im Winter geräumt und gestreut. 

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