Schulverwaltung für den Hochsauerlandkreis

Als Schulträger unterhält der Hochsauerlandkreis fünf Berufskollegs und sieben Förderschulen. Für diese Schulen ist der HSK als Schulträger für die sogenannten „äußeren Schulangelegenheiten“ zuständig. Das Land (i.d.R. vertreten durch die Bezirksregierung oder das zuständige Ministerium) ist für die pädagogischen Inhalte („innere Schulangelegenheiten“) zuständig. 

Zu den Aufgaben des HSK als Schulträger gehören insbesondere:

-die Schulentwicklungsplanung einschließlich der Einrichtung von Bildungsgängen an den Berufskollegs,

-die Raumplanung,

-die Ausstattung der Schulen inkl. Gestaltung der Außenanlagen,

-die Medienentwicklung,

-der Schülerspezialverkehr zu den Förderschulen und die Umsetzung der Schülerfahrkostenverordnung,

-das Schulanmeldeverfahren,

-die Umsetzung von Ganztagsangeboten,

-die kommunale Schulsozialarbeit,

-die Projektentwicklung (z.B. Baumaßnahmen, Schulversuche usw. inkl. Fördermittelmanagement),

-die Berechnung u. Bereitstellung von Lehr- und Lernmitteln sowie den Eigenanteilen.

-die Verantwortung für das nicht-pädagogische Personal, wie z. B. Schul-Hausmeister, Schulsekretärinnen und Schulsozialarbeiter.

Weitere Informationen und Kontakte -zum Beispiel zu den jeweiligen Ansprechpartnern in den Schulsekretariaten- finden sie unter den jeweiligen Links der Berufskollegs und Förderschulen.

Frau Carina Mester

Herr Sascha Schlenkert

Frau Julia Schniedergers

Herr Christian Schäperklaus

Frau Michaela Torlak

Frau Cornelia Walzak

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