Reiten
Wer im Wald und in der freien Landschaft auf privaten Straßen und Wegen reitet oder ein Pferd führt, muss gut sichtbar beidseitig am Zaumzeug des Pferdes ein gelbes Kennzeichen mit einer gültigen Reiterplakette befestigen. Das Kennzeichen und die Plakette können bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden.
Unter den Begriff „Pferd“ fallen im Sinne des Landesnaturschutzgesetzes NRW nicht nur die großen Pferderassen, sondern auch Ponys und Esel. Vor diesem Hintergrund gilt die Kennzeichnungspflicht auch für Esel und Ponys, die geritten oder geführt werden.
Die Einnahmen aus der Reitabgabe sind zweckgebunden für die Anlage und Unterhaltung von Reitwegen sowie für Ersatzleistungen für Grundstückseigentümer, denen nachweislich durch den Erholungsverkehr ein nicht unerheblicher Schaden entstanden ist.
Das Reiten in der freien Landschaft und in Waldgebieten des Hochsauerlandkreises ist über den Gemeingebrauch an öffentlichen Verkehrsflächen hinaus auf allen privaten Straßen und Wegen gestattet.
Als private Straßen und Wege sind nur solche Flächen anzusehen, die nach Anlage oder Zustand erkennbar für den Verkehr bestimmt sind.
Die Reitbefugnis gilt ausdrücklich nicht für:
- Feldraine
- Böschungen
- Waldschneisen
- Rückegassen
- Schleifspuren
- Wildwechsel
- Leitungstrassen und
- Trampelpfade
Auf Wanderwegen bzw. Wegeabschnitten mit hohem Besucheraufkommen beabsichtige ich die Festlegung von Reitverboten, wenn dort die Gefahr erheblicher Beeinträchtigungen anderer Erholungssuchender besteht.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist ausschließlich der Blindenpfad in Brilon für den Reitverkehr gesperrt.
Eine Karte mit Kennzeichnung der Sperrungen finden Sie rechts.
Kosten
Die Kosten für das Reitkennzeichen mit Reiterplaketten betragen bei Erstausgabe für Privatpersonen 40,30 €, in den Folgejahren für die Reiterplaketten dann jeweils 30,30 €. Für Reiterhöfe belaufen sich die Kosten für das Reitkennzeichen mit Reiterplaketten bei Erstausgabe auf 90,30 €, in den Folgejahren für die Reiterplaketten dann jeweils 80,30 €.
In den Beträgen enthalten ist jeweils die Reitabgabe für Privatpersonen in Höhe von 25,00 € bzw. für Reiterhöfe in Höhe von 75,00 €.