Nutria
Nutrias (Myocastor coypus, auch Biberratte oder Sumpfbiber genannt) stammen ursprünglich aus Südamerika. In Deutschland ist die Art invasiv und kann unter Umständen zu Schäden an Uferböschungen und -vegetation führen.
Verwechslungsgefahren bestehen mit dem heimischen Biber und der Bisamratte. Zur Unterscheidung und Bejagung wird auf das Merkblatt des Kreises Gütersloh aus 2023 verwiesen (Bestandsregulierung von Nutria und Bisam im Rahmen der Jagausübung – Ein Merkblatt für Jäger).
In den vergangenen Jahren haben die Nutrias im Hochsauerlandkreis viele Bereiche an und im Umfeld von stehenden und fließenden Gewässern besiedelt. Die Populationsdichte wird vor allen Dingen durch die Witterung und menschliche Einflüsse (Füttern und Jagd etc.) beeinflusst. Die genaue Anzahl lässt sich nicht bestimmen.
Auf EU-Ebene ist die Art Nutria in der Unionsliste der invasiven Arten gelistet (Verordnung (EU) Nr. 1143/2014). Die Verordnung sieht ein gestuftes System von Prävention, Früherkennung und dem Management invasiver Arten vor. Deshalb muss gegen die Nutria auch in Deutschland den Vorgaben entsprechend gehandelt werden.
Nutria gelten deutschlandweit als weit verbreitet und unterliegen somit dem Management. Da die Bestände auch durch die Fütterung der Tiere reguliert werden können, ruft die Untere Naturschutzbehörde explizit dazu auf, die Tiere nicht zu füttern. Auch wäre es wünschenswert, das Füttern anderer Tiere an den Gewässern zu unterlassen, u.a. damit Nutrias sowie Ratten keine Reste finden.
Da die Untere Naturschutzbehörde die durch die Nutrias verursachten Schäden, insbesondere aus Naturschutzsicht, derzeit als gering einstuft, und auch nicht damit gerechnet werden kann, dass die Gesamtpopulation der Nutrias im Hochsauerlandkreis signifikant verringert werden kann, sieht die Untere Naturschutzbehörde zurzeit keinen Bedarf einer Intensivierung der Bekämpfung.
In Nordrhein-Westfalen unterliegen die Nutrias nicht dem Jagdrecht, sie können aber im Rahmen des Jagdschutzes durch die Jagdausübungsberechtigten innerhalb der Jagdbezirke bejagt werden. Eine Verpflichtung auf Seiten der Jägerschaft besteht nicht. Sollten Sie nicht wissen, wer jagdausübungsberechtigt ist, so wenden Sie sich gern an die Untere Jagdbehörde.
Wem gehören die Nutrias? Wer kommt für die Schäden auf?
Nutrias sind wildlebende Tiere und gelten als herrenlos (§ 960 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB). Es gibt also weder Eigentümer/innen noch Besitzer/innen. Deshalb gibt es weder natürliche noch juristische Personen, die für die Schäden aufkommen oder gegen die Tiere vorgehen müssen (auch nicht der Hochsauerlandkreis). Generell ist also festzuhalten, dass Grundstückseigentümer/innen für die evtl. entstandenen Schäden selbst aufkommen müssen. Dies gilt demnach auch bei einer Bekämpfung. Die Untere Naturschutzbehörde ist nicht verpflichtet Maßnahmen gegen Nutrias durchzuführen.
Darf ich die Nutrias füttern?
Nein, in Anbetracht der Tatsache, dass mit dem Füttern von Nutrias auch Ratten mit gefüttert werden und dadurch ein Beitrag zur Vermehrung dieser Schädlinge geleistet wird, appelliert die Untere Naturschutzbehörde an dieser Stelle mit Nachdruck an alle Bürger/innen, das Füttern zu unterlassen.
Was kann ich auf meinem Grundstück tun?
Besitzer/innen von Grundstücken am Wasser sollten potentielle Wurf- und Aufzuchtplätze sowie Unterschlupfmöglichkeiten (z. B. alte Tonröhren, Höhlen usw.) beseitigen bzw. verschließen. Hierbei muss allerdings darauf geachtet werden, dass auch andere Tiere solche Höhlungen nutzen.
Ansonsten liegt es in der Verantwortung der jeweiligen Grundstückseigentümer/innen die Tiere durch geeignete, stabile Umfriedungen (z. B. Drahtzäune mit Untergrabenschutz, Mauern usw.) von ihrem Grundstück fernzuhalten, um Schäden zu verhindern. Ufer sollten regelmäßig freigeschnitten werden, sofern dies naturschutzrechtlich zulässig ist. Die Tiere dürfen nicht gefüttert werden. Es empfiehlt sich, Komposthaufen und Bioabfalltonnen zu verschließen. Eine Vergrämung mit Duftstoffen ist wenig erforscht. Andere nicht letale Vergrämungsmethoden wie zum Beispiel akustische oder optische Reize schrecken die Tiere kaum ab. Bei einer Bejagung ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass es sich nicht um eine einmalige Aktion handelt. Andere Nutrias oder auch Bisamratten könnten die ehemalige Lebensstätte weiternutzen.
Sind die Nutrias gefährlich?
Obwohl die Nutrias auch sehr zutraulich sein können, handelt es sich um Wildtiere. Halten Sie Abstand und halten Sie Ihre Hunde auf Abstand.
Gefahren können den Grundstücksnutzern/nutzerinnen durch die Wühltätigkeit der Tiere insbesondere im gewässernahen Bereich und den damit verbundenen Einsturzmöglichkeiten entstehen.
Sie sind jagdausübungsberechtigt und möchten Nutrias in einem befriedeten Bezirk oder Schutzgebiet bejagen?
Wenden Sie sich gern an die Untere Naturschutzbehörde:
Wo erhalte ich weiterführende Informationen zu gebietsfremden Arten in Nordrhein-Westfalen?
Auf der Seite zum Thema „Neobiota in Nordrhein-Westfalen“ des LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen):
neobiota.naturschutzinformationen.nrw.de/neobiota/de/start
Hier finden Sie neben Fachinformationen unter anderem auch eine Artenliste und Fundpunkte.
Nutrias (hier in Meschede)


