Tierschutz

Die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen zum Schutz des Lebens und des Wohlbefindens von Tieren wird vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt überwacht.

Dieses erfolgt auf den Gebieten der Tierhaltung, des Tierhandels und -transportes, der Tierzucht und im Bereich des Tötens und Schlachtens von Tieren. Dabei wird jeder Anzeige oder Beschwerde über Verstöße gegen das Tierschutzrecht nachgegangen. Einen breiten Raum nimmt dabei die Überprüfung der Haltungsbedingungen von Tieren in privaten Haushalten oder im landwirtschaftlichen Bereich ein. Hierbei werden behördlicherseits die rechtlichen Mindestanforderungen an die Tierhaltung eingefordert.

Darüber hinaus werden für bestimmte Tätigkeiten im Umgang mit Tieren auf Antrag Erlaubnisse und Genehmigungen erteilt. Im Rahmen des Landeshundegesetzes werden Sachkunde- und Verhaltensprüfungen durchgeführt.

Tierschutzanzeigen

Sollten Sie tierschutzrechtliche Verstöße feststellen, wird Ihre Anzeige beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt angenommen und bearbeitet. Jeder Tierschutzanzeige wird nachgegangen. Damit Ihrer Anzeige jedoch gezielt nachgegegangen werden kann, werden detaillierte Angaben über die Verstöße benötigt. Ihre persönlichen Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Senden Sie Ihre Tierschutzanzeige mit den notwendigen Angaben an:

Hochsauerlandkreis
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Dünnefeldweg 13
59872 Meschede

 

Notwendige Angaben:

  • Angaben zu Ihrer Person: Name und Anschrift, Telefonnummer
  • Angezeigte Person / angezeigter Betrieb: Name und Anschrift, ggf. Telefonnummer
  • Tiere: Tierart, Anzahl, Standort
  • Tatbestand: Verstöße
  • Beweismittel: Fotos, weitere Zeugen, ...

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