Arbeitsgenehmigung für in Deutschland lebende Ausländer
Eine Erwerbstätigkeit (unselbstständige Beschäftigung) ist Ihnen z.B. erlaubt, wenn dies in Ihrem Aufenthaltstitel ausdrücklich vermerkt ist.
mehr erfahrenArbeitsgenehmigungsverfahren
Ist im Visumverfahren die Zustimmung der Ausländerbehörde erforderlich, kann das Verfahren bis zu drei Monaten, gelegentlich auch länger, dauern.
mehr erfahrenArbeitsmigration
Mit dem Inkrafttreten des neuen Zuwanderungsgesetzes zum 01.01.2005 wird das doppelte Genehmigungsverfahren grundsätzlich abgeschafft und durch ein internes Zustimmungsverfahren ersetzt.
mehr erfahrenAsylangelegenheiten
Politisch verfolgten Ausländerinnen und Ausländern wird in der Bundesrepublik Deutschland verfassungsrechtlich (Artikel 16a Abs. 1 Grundgesetz) ein Asylrecht gewährt.
mehr erfahrenAufenthaltserlaubnis / Niederlassungserlaubnis
Für längerfristige Aufenthalte wird nur noch zwischen der (befristeten) Aufenthaltserlaubnis und der (unbefristeten) Niederlassungserlaubnis unterschieden.
mehr erfahrenUnionsbürger
Als freizügigkeitsberechtigter Bürger der Europäischen Union haben Sie uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
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