Arbeitsgenehmigung für in Deutschland lebende Ausländer

Eine Erwerbstätigkeit (unselbstständige Beschäftigung) ist Ihnen z.B. erlaubt, wenn dies in Ihrem Aufenthaltstitel ausdrücklich vermerkt ist.

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Arbeitsgenehmigungsverfahren

Ist im Visumverfahren die Zustimmung der Ausländerbehörde erforderlich, kann das Verfahren bis zu drei Monaten, gelegentlich auch länger, dauern.

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Arbeitsmigration

Mit dem Inkrafttreten des neuen Zuwanderungsgesetzes zum 01.01.2005 wird das doppelte Genehmigungsverfahren grundsätzlich abgeschafft und durch ein internes Zustimmungsverfahren ersetzt.

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Asylangelegenheiten

Politisch verfolgten Ausländerinnen und Ausländern wird in der Bundesrepublik Deutschland verfassungsrechtlich (Artikel 16a Abs. 1 Grundgesetz) ein Asylrecht gewährt.

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Aufenthaltserlaubnis / Niederlassungserlaubnis

Für längerfristige Aufenthalte wird nur noch zwischen der (befristeten) Aufenthaltserlaubnis und der (unbefristeten) Niederlassungserlaubnis unterschieden.

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Unionsbürger

Als freizügigkeitsberechtigter Bürger der Europäischen Union haben Sie uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.

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