Eingriffsregelung

Bei Vorhaben außerhalb von Ortschaften schützt die sogenannte „Eingriffsregelung" Natur und Landschaft vor Beeinträchtigungen. Negative Veränderungen der Natur, zum Beispiel durch Bauvorhaben, müssen, wenn möglich vermieden oder zumindest minimiert werden. Bei nicht vermeidbaren Eingriffen benötigt der/die Verursacher/in eine Genehmigung durch den Hochsauerlandkreis und muss Veränderungen durch geeignete Maßnahmen kompensieren. 

Als Eingriffe in den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild gelten insbesondere

  • Veränderungen der Bodengestalt durch Bauvorhaben, Befestigungen, Aufschüttungen oder Abgrabungen,
  • Verlegen von ober- und unterirdischen Leitungen,
  • Beseitigung von landschaftsbildprägenden Baumreihen, Hecken oder Streuobstwiesen und
  • Neuanlage von Weihnachtsbaumkulturen.

Landschaftsrechtliche Genehmigungen

Eingriffe in Natur und Landschaft sind genehmigungspflichtig. In vielen Fällen wird der Eingriff im Rahmen anderer Genehmigungsverfahren mitgeregelt. Beispiele sind baurechtliche Vorhaben, abfallrechtliche Bodenanfüllungen, Maßnahmen an Gewässern oder Waldumwandlungen. In diesen Fällen spricht die zuständige Behörde die Genehmigung aus, wie zum Beispiel die Bauaufsichtsbehörde.

In allen anderen Fällen ist die Untere Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises zuständig. Solche Fälle sind insbesondere:

  • Baugenehmigungsfreie Baumaßnahmen (Leitungsverlegungen, Wegebau),
  • Anlage von bestimmten Tiergehegen,
  • Anlage von Weihnachtsbaumkulturen,
  • Beseitigung von prägenden Gehölzen (zum Beispiel Baumreihen oder Hecken) und
  • Umbruch von Grünland auf Sonderstandorten.

Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises prüft die Landschaftsverträglichkeit von Vorhaben und setzt - möglichst in Abstimmung mit den Antragstellern/innen - die erforderlichen landschaftsökologischen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen fest. 

Ausgleichs- / Kompensationsmaßnahmen

Der Verursacher ist verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. Ersetzt ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet ist.

Die Untere Naturschutzbehörde hat einen Bewertungsrahmen erarbeitet, der z.B. Bauherren oder Architekten die Berechnung von Eingriffsumfang und möglichen Kompensationsmaßnahmen erleichtert      t3://file?uid=1511  .

Sofern keine Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen möglich sind und der Eingriff in der Abwägung dennoch zugelassen wird, hat der Verursacher Ersatz in Geld zu leisten (Ersatzzahlung). Das Ersatzgeld ist zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

Ökokonto

Die Kompensation kann auch aus vorgezogenen Kompensationsmaßnahmen im Rahmen von "Ökokonten" erfüllt werden. Die Ökokonten müssen von der Unteren Naturschutzbehörde anerkannt sein. In einem Ökokonto werden freiwillig durchgeführte Maßnahmen zur Aufwertung von Natur und Landschaft dokumentiert und verwaltet, die bei künftigen Eingriffen in Natur und Landschaft als Kompensationsmaßnahmen angerechnet werden können. Die Ökokonten können bei der Unteren Naturschutzbehörde (Ralf Höing, Tel.: 0291 94 1670, ralf.hoeing@hochsauerlandkreis.de) abgefragt werden.

 

Ansprechpartner/innen: 

Telefon: 0291 94 (Durchwahl s.u.)

Herr Lehmann: Arnsberg und Sundern; Tel.: 1824, toni.lehmann@hochsauerlandkreis.de

Frau Schulte-Illingheim: Brilon und Marsberg; Tel.: 1664, lucie.schulte-illingheim@hochsauerlandkreis.de

Frau Schlünder: Hallenberg und Medebach; Tel.: 1609, leonie.schluender@hochsauerlandkreis.de

Frau Teigeler: Schmallenberg und Winterberg; Tel.: 1729, jennifer.teigeler@hochsauerlandkreis.de

Frau Brandenburg: Eslohe, Meschede, Bestwig und Olsberg; Tel.: 1673, sandra.brandenburg@ hochsauerlandkreis.de

 

Bewertungsschema des Hochsauerlandkreises

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