Eingriffsregelung

Mit Eingriffsregelung ist das Verursacherprinzip angesprochen, d.h. wer durch irgendwelche Maßnahmen oder Veränderungen die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt, hat einen entsprechenden Ausgleich zu leisten.

Es gilt die gesetzliche Regelung, dass vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen sind; unvermeidbare Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder ein Ersatzgeld zu kompensieren. Die Untere Landschaftsbehörde hat dazu einen Bewertungsrahmen erarbeitet, der z.B. Bauherren oder Architekten die Berechnung von Eingriffsumfang und möglichen Kompensationsmaßnahmen erleichtert.

Ansprechpartner/innen: 

Telefon: 0291 94 (Durchwahl s.u.)

Herr Lehmann: Arnsberg und Sundern; Tel.: 1824, toni.lehmann@hochsauerlandkreis.de

Frau Schulte-Illingheim: Brilon und Marsberg; Tel.: 1664, lucie.schulte-illingheim@hochsauerlandkreis.de

Frau Schlünder: Hallenberg und Medebach; Tel.: 1609, leonie.schluender@hochsauerlandkreis.de

Frau Teigeler: Schmallenberg und Winterberg; Tel.: 1729, jennifer.teigeler@hochsauerlandkreis.de

Frau Brandenburg: Eslohe, Meschede, Bestwig und Olsberg; Tel.: 1673, sandra.brandenburg@hochsauerlandkreis.de

Bewertungsschema des Hochsauerlandkreises

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