Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Die Straßenverkehrsbehörden bestimmen, wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen oder zu entfernen sind.
mehr erfahrenBaustellenabsicherung
Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum beschränken oder verbieten.
mehr erfahrenBefreiung von der Gurtanlegepflicht
Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung können Personen befreit werden.
mehr erfahrenGefahrguttransporte - Verkehrssicherung
Für den Transport von gefährlichen Gütern außerhalb von Bundesautobahnen bedarf es einer Genehmigung.
mehr erfahrenGroßraum- und Schwertransporte
Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, dürfen bestimmte Abmessungen und Gewichte nicht überschreiten.
mehr erfahrenParkausweis für schwerbehinderte Menschen
Für schwerbehinderte Menschen kann eine Ausnahmegenehmigung zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen erteilt werden.
mehr erfahrenPlanwagenfahrten
Planwagenfahrten erfreuen sich großer Beliebtheit. Damit dies für Gäste und Veranstalter so bleibt, sind einige Regeln zu beachten.
mehr erfahrenVeranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis.
mehr erfahren