Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

Die Straßenverkehrsbehörden bestimmen, wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen oder zu entfernen sind.

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Baustellenabsicherung

Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum beschränken oder verbieten.

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Befreiung von der Gurtanlegepflicht

Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung können Personen befreit werden.

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Gefahrguttransporte - Verkehrssicherung

Für den Transport von gefährlichen Gütern außerhalb von Bundesautobahnen bedarf es einer Genehmigung.

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Großraum- und Schwertransporte

Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, dürfen bestimmte Abmessungen und Gewichte nicht überschreiten.

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Parkausweis für schwerbehinderte Menschen

Für schwerbehinderte Menschen kann eine Ausnahmegenehmigung zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen erteilt werden.

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Planwagenfahrten

Planwagenfahrten erfreuen sich großer Beliebtheit. Damit dies für Gäste und Veranstalter so bleibt, sind einige Regeln zu beachten.

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Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum

Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis.

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