Tiergesundheit / -seuchenbekämpfung

Im Rahmen der vorbeugenden Tierseuchenbekämpfung werden sämtliche Tierhaltungen (landwirtschaftliche Betriebe, Hobbyhaltungen,...) sowie die Viehhandlungen erfasst und hinsichtlich der Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt überwacht. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei in der Organisation, Durchführung und Auswertung der verschiedenen Überwachungsprogramme für einzelne Tierkrankheiten und Tierseuchen, wie z.B. BHV1, Leukose, Brucellose, AK oder BVD. Außerdem wird der nationale und internationale Tierverkehr überwacht und die dafür notwendigen amtstierärztlichen Bescheinigungen ausgestellt. Darüber hinaus unterliegen Tierausstellungen, -versteigerungen und -märkte der behördlichen Überwachung.

Bei dem Verdacht oder dem Ausbruch einer Tierseuche werden unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung ergriffen. Hierzu werden die betroffenen Tierbestände und Gebiete ordnungsbehördlich gemaßregelt, um die Seuche schnellstmöglich auszumerzen und eine Weiterverbreitung zu vermeiden.

Informationen zu Tierkrankheiten/-seuchen

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine meist tödliche Erkrankung unter Wild- und Hausschweinen, die ihren Ursprung in Afrika hat. Sie wird von Viren verursacht, die in südlichen Ländern durch beheimatete Lederzecken übertragen werden. Eine Ansteckung ist hierzulande vor allem möglich über Kontakt mit Blut von infizierten Schweinen, aber auch über andere Körperflüssigkeiten, infizierte Gegenstände oder über Lebensmittel aus infizierten Schweinen. Menschen oder andere Tiere können daran nicht erkranken!

Seit 2014 breitet sich die anzeigepflichtige Tierseuche in Ost- und Westeuropa unter Wild- und Hausschweinen aus. Die Symptome sind ähnlich wie bei der Klassischen Schweinepest (KSP) oder anderen schweren Erkrankungen. Daher kann eine Diagnose nur im Labor gestellt werden.

Im September 2020 trat der erste Fall der ASP in Deutschland bei einem Wildschwein in Brandenburg auf.

Im Juli 2021 wurde ASP erstmals auch bei Hausschweinen in Deutschland festgestellt.

 

Hinweise für Jäger:

Als Vorsorgemaßnahme gegen die Schweinepest wird in NRW seit einigen Jahren ein sogenanntes Wildschwein-Monitoring durchgeführt. Mit dieser Maßnahme soll erreicht werden, dass eine eventuelle Einschleppung des Erregers der ASP in die heimische Wildschweinpopulation  frühzeitig erkannt wird. Daher sollen im Rahmen des Monitorings in den Jagdrevieren des Hochsauerlandkreises gesund erlegte, krank erlegte und verendet aufgefundene Wildschweine dahingehend untersucht werden. Zusätzlich werden die Proben auf die Klassische Schweinepest (KSP), die Aujeszkysche Krankheit (AK) und Brucellose untersucht. Das entsprechende Material zur Probenahme ist beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt erhältlich. Dort ist die Probe auch zusammen mit der Trichinenprobe - jedoch getrennt verpackt - abzugeben.

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit der Wiederkäuer. Das Virus wird durch kleine stechende Mücken der Gattung Culicoides (Gnitzen) übertragen. Krankheitsanzeichen treten insbesondere bei Rindern und Schafen auf. Daneben sind auch Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer für die Blauzungenkrankheit empfänglich.

Nach einer Infektion können bei den Tieren folgende Symptome auftreten: Fieber, Apathie, Geschwüre in der Haut und Maulschleimhaut, an Lippen, Flotzmaul, Zitzen und Euter sowie an den Gliedmaßen. In Einzelfällen kann es zu einem Anschwellen der Zunge kommen. Die namensgebende blaue Verfärbung der Zunge tritt nur sehr selten auf. Tierhalter, die diese Krankheitsanzeichen bei einem ihrer Tiere feststellen, müssen dies sofort beim Veterinäramt des Hochsauerlandkreises anzeigen.

Die Blauzungenkrankheit ist nicht auf den Menschen übertragbar. Eine Ansteckungsgefahr für den Menschen besteht daher nicht. Fleisch und Milchprodukte können bedenkenlos verzehrt werden.

Es wird allen Tierhaltern von Wiederkäuern empfohlen, ihre Tiere gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen. Die Impfung erfolgt auf freiwilliger Basis.
Sie kann vor der Erkrankung schützen und erleichtert im Tierseuchenfall das Verbringen von Wiederkäuern aus dem Sperrgebiet.
Der Hochsauerlandkreis hat bereits 2016 durch den Erlass einer Allgemeinverfügung die Möglichkeit zur Durchführung der freiwilligen Impfung bei Rindern, Schafen und Ziegen gegen die Serotypen 4 und 8 der Blauzungenkrankheit geschaffen. Dabei ist zu beachten, dass die Impfungen in der HI-Tier Datenbank eingetragen werden müssen.
Wer seinen Bestand gegen die Blauzungenkrankheit impfen lassen möchte, wendet sich an seinen Hoftierarzt. Die Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen hat die Beihilferegelungen für eine Impfstoffkostenbeihilfe zur Blauzungenimpfung angepasst. Demnach gewährt die Tierseuchenkasse eine Beihilfe zu den Impfstoffkosten des Impfstoffes zur Bekämpfung der BTV-8 bei Rindern. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Homepage der Tierseuchenkasse NRW.

Mit dem Inkrafttreten der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1008 gilt der gesamte Hochsauerlandkreis ab dem 25.06.2021 wieder als "seuchenfrei" in Bezug auf Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit. Damit gelten für den Hochsauerlandkreis ab dem 25.06.2021 keine Verbringungsbeschränkungen mehr im Hinblick auf die Blauzungenkrankheit.

Die Bovine Virusdiarrhoe (BVD) ist eine durch ein Virus verursachte Infektionskrankheit bei Rindern, die zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen gehört. Bei dem Erreger werden verschiedene Genotypen und Biotypen unterschieden. Jenachdem wann ein Rind mit dem Virus in Kontakt kommt, kann es zu einer vorübergehenden oder dauerhaften Infektion kommen. Bei der vorübergehenden Infektion hängt die Ausprägung von Krankheitserscheinungen stark vom Alter, Geschlecht und Trächtigkeitszustand des Einzeltieres ab.

Von besonderer Bedeutung ist die Infektion trächtiger Tiere. In Abhängigkeit von dem Trächtigkeitsstadium kann es zum Umrindern, zu Aborten, zur Geburt lebensschwacher oder missgebildeter Kälber oder der Geburt sogenannter Virämiker kommen. Letztere entstehen, wenn das Muttertier im ersten Drittel der Trächtigkeit erstmalig mit dem BVD-Virus infiziert wird. Nach Ablauf der normalen Trächtigkeitsdauer kommt es zur Geburt eines äußerlich gesunden Kalbes, welches lebenslang Virusträger und Ausscheider ist. Diese Kälber, die sogenannten BVD-Virämiker stellen eine ständige Infektionsgefahr für den Rinderbestand dar.

Nach der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 sind alle neugeborenen Kälber bis spätestens 20 Tage nach der Geburt auf BVD untersuchen zu lassen.

Informationen zur Geflügelpest finden Sie hier.

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