Tiergesundheit / -seuchenbekämpfung

Im Rahmen der vorbeugenden Tierseuchenbekämpfung werden sämtliche Tierhaltungen (landwirtschaftliche Betriebe, Hobbyhaltungen,...) sowie die Viehhandlungen erfasst und hinsichtlich der Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt überwacht. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei in der Organisation, Durchführung und Auswertung der verschiedenen Überwachungsprogramme für einzelne Tierkrankheiten und Tierseuchen, wie z.B. BHV1, Leukose, Brucellose, AK oder BVD. Außerdem wird der nationale und internationale Tierverkehr überwacht und die dafür notwendigen amtstierärztlichen Bescheinigungen ausgestellt. Darüber hinaus unterliegen Tierausstellungen, -versteigerungen und -märkte der behördlichen Überwachung.

Bei dem Verdacht oder dem Ausbruch einer Tierseuche werden unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung ergriffen. Hierzu werden die betroffenen Tierbestände und Gebiete ordnungsbehördlich gemaßregelt, um die Seuche schnellstmöglich auszumerzen und eine Weiterverbreitung zu vermeiden.

Blauzungenkrankheit erreicht den Hochsauerlandkreis

(Stand: 18.07.2024) In einem Mutterkuhbestand im Hochsauerlandkreis ist ein Tier positiv auf die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 getestet worden. Es handelt sich um den ersten Nachweis im Hochsauerlandkreis des erstmals 2023 in den Niederlanden festgestellten Serotyps 3 der Blauzungenkrankheit. Die Bestätigung erfolgte am Dienstag (17.07.2024) durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Westfalen. Eine Gefahr für Menschen besteht nicht.

Die Blauzungenkrankheit ist eine durch infizierte Stechmücken (Gnitzen) auf Schafe, Ziegen, Rinder und andere Wiederkäuer sowie Neuweltkameliden (zum Beispiel Lamas, Alpakas) übertragbare Krankheit. Untereinander können sich die Tiere nicht anstecken. Typische Symptome der Blauzungenkrankheit sind unter anderem hohes Fieber, Apathie, Absonderung von der Herde, gerötete Maulschleimhäute, vermehrter Speichelfluss sowie eine geschwollene und in seltenen Fällen eine blau verfärbte Zunge. An den Klauen kann es zu einer schmerzhaften Kronsaumentzündung kommen, die zu Lahmheiten führt. Bei Rindern können zudem Entzündungen der Zitzenhaut und Schleimhäute im Bereich der Augenlider, Maulhöhle und Genitalien auftreten.

Die Blauzungenkrankheit ist nicht auf den Menschen übertragbar. Menschen und andere Tiere sind demnach nicht betroffen. Der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten ist unbedenklich.

Von dem Virus sind viele verschiedene Untergruppen (Serotypen) bekannt, die jeweils unterschiedliche krankmachende Eigenschaften aufweisen. Der aktuell auftretende Serotyp 3 verursacht insbesondere bei Schafen teilweise schwere Symptome. Bei Rindern wird oft ein massiver Rückgang der Milchleistung registriert. Die Krankheit kann auch tödlich verlaufen. Tiere, die genesen, sind weitestgehend immun. Allerdings ist der Verlauf der Erkrankung oft schmerzhaft. Zum Teil muss, auch wenn die Tiere nicht verenden, mit erheblichen wirtschaftlichen Einbußen gerechnet werden. 

Die Blauzungenkrankheit gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen und muss dem Veterinäramt gemeldet werden. Nach EU-Recht handelt es sich bei einer Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1-24) um eine gelistete Tierseuche der Kategorien C+D+E, für die Maßnahmen getroffen werden müssen, damit sie sich nicht durch das Verbringen von empfänglichen Tieren in anderen Teilen der EU ausbreitet.

Bereits im Oktober 2023 hatte das Land NRW den Status „frei von Blauzungenkrankheit“ verloren, nachdem in einem Schafbestand im Kreis Kleve der Erreger der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 erstmals in Deutschland festgestellt wurde. Seitdem können empfängliche Tiere aus NRW nur unter bestimmten Voraussetzungen in andere Gebiete, die frei von Blauzungenkrankheit sind, verbracht werden. Neben NRW gelten mittlerweile auch die Bundesländer Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Hessen aufgrund von Seuchenausbrüchen als nicht mehr frei von Blauzungenkrankheit.

Um das Risiko einer Infektion zu reduzieren, können Tierhalter empfängliche Tierarten mit Abwehrmitteln gegen Stechmücken, sog. Repellentien, behandeln. Ein Schutz vor einer Erkrankung und Weiterverbreitung ist durch eine vorbeugende Impfung gegen den neuen Serotyp 3 zu erwarten. Zwar ist in der EU noch kein zugelassener Impfstoff gegen BTV-3 verfügbar, allerdings eröffnet das Tierarzneimittelrecht den EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Impfstoffe auch ohne entsprechende Zulassung anzuwenden. Hiervon hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Gebrauch gemacht, indem es im Juni per Eilverordnung für einen Zeitraum von sechs Monaten die Anwendung von drei vom Paul-Ehrlich-Institut benannten Impfstoffen gestattet hat. Dabei handelt es sich um folgende Impfstoffe:

  • Bultavo 3 der Firma Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH,
  • Bluevac-3 der Firma CZ Vaccines S.A.U.,
  • Syvazul BTV 3 der Firma Laboratorios Syva S.A.

Durchgeführte Impfungen sind durch die jeweilige Tierarztpraxis in der Datenbank HI-Tier zu erfassen.

Aufgrund der zum jetzigen Zeitpunkt noch fehlenden Zulassung der Impfstoffe, sind mit der Anwendung der Impfstoffe keine Erleichterungen beim Verbringen von Tieren in Gebiete, die frei von Blauzungenkrankheit sind, verbunden.

Bei der Tierseuchenkasse NRW können Tierhalter von Rindern und Schafen eine Impfstoffkostenbeihilfe beantragen. Einzelheiten zu den Voraussetzungen, unter denen eine Beihilfe gewährt werden kann, sowie entsprechende Antragsformulare finden sich auf der Internetseite der Tierseuchenkasse/Landwirtschaftskammer NRW unter folgenden Links:

Rinder: https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/leistungen/beihilfen/02-rinder.htm#bt

Schafe: https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/leistungen/beihilfen/04-schafe.htm#bt

Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit und zu den aktuellen Verbringungsregelungen sind zu finden auf der Seite des LANUV unter: lmy.de/pfZtC

 

Aktuelle Tierseuchenseuchenrechtliche Allgemeinverfügungen

In Winterberg-Grönebach ist in einem Bienenstand die Amerikanische Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt worden. Daher wurde im Bereich der Ortsteile Grönebach und Hildfeld in der Stadt Winterberg ein Sperrbezirk festgelegt.

Die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 11.07.2023 zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut der Bienen  ist am 13.07.2023 in Kraft getreten.

Hier finden Sie die interaktive Karte zum Sperrbezirk.

Informationen zu Tierkrankheiten/-seuchen

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine meist tödliche Erkrankung unter Wild- und Hausschweinen, die ihren Ursprung in Afrika hat. Sie wird von Viren verursacht, die in südlichen Ländern durch beheimatete Lederzecken übertragen werden. Eine Ansteckung ist hierzulande vor allem möglich über Kontakt mit Blut von infizierten Schweinen, aber auch über andere Körperflüssigkeiten, infizierte Gegenstände oder über Lebensmittel aus infizierten Schweinen. Menschen oder andere Tiere können daran nicht erkranken!

Seit 2014 breitet sich die anzeigepflichtige Tierseuche in Ost- und Westeuropa unter Wild- und Hausschweinen aus. Die Symptome sind ähnlich wie bei der Klassischen Schweinepest (KSP) oder anderen schweren Erkrankungen. Daher kann eine Diagnose nur im Labor gestellt werden.

Im September 2020 trat der erste Fall der ASP in Deutschland bei einem Wildschwein in Brandenburg auf.

Im Juli 2021 wurde ASP erstmals auch bei Hausschweinen in Deutschland festgestellt.

 

Hinweise für Jäger:

Als Vorsorgemaßnahme gegen die Schweinepest wird in NRW seit einigen Jahren ein sogenanntes Wildschwein-Monitoring durchgeführt. Mit dieser Maßnahme soll erreicht werden, dass eine eventuelle Einschleppung des Erregers der ASP in die heimische Wildschweinpopulation  frühzeitig erkannt wird. Daher sollen im Rahmen des Monitorings in den Jagdrevieren des Hochsauerlandkreises gesund erlegte, krank erlegte und verendet aufgefundene Wildschweine dahingehend untersucht werden. Zusätzlich werden die Proben auf die Klassische Schweinepest (KSP), die Aujeszkysche Krankheit (AK) und Brucellose untersucht. Das entsprechende Material zur Probenahme ist beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt erhältlich. Dort ist die Probe auch zusammen mit der Trichinenprobe - jedoch getrennt verpackt - abzugeben.

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit der Wiederkäuer. Das Virus wird durch kleine stechende Mücken der Gattung Culicoides (Gnitzen) übertragen. Krankheitsanzeichen treten insbesondere bei Rindern und Schafen auf. Daneben sind auch Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer für die Blauzungenkrankheit empfänglich.

Nach einer Infektion können bei den Tieren folgende Symptome auftreten: Fieber, Apathie, Geschwüre in der Haut und Maulschleimhaut, an Lippen, Flotzmaul, Zitzen und Euter sowie an den Gliedmaßen. In Einzelfällen kann es zu einem Anschwellen der Zunge kommen. Die namensgebende blaue Verfärbung der Zunge tritt nur sehr selten auf. Tierhalter, die diese Krankheitsanzeichen bei einem ihrer Tiere feststellen, müssen dies sofort beim Veterinäramt des Hochsauerlandkreises anzeigen.

Die Blauzungenkrankheit ist nicht auf den Menschen übertragbar. Eine Ansteckungsgefahr für den Menschen besteht daher nicht. Fleisch und Milchprodukte können bedenkenlos verzehrt werden.

Es wird allen Tierhaltern von Wiederkäuern empfohlen, ihre Tiere gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen. Die Impfung erfolgt auf freiwilliger Basis.
Sie kann vor der Erkrankung schützen und erleichtert im Tierseuchenfall das Verbringen von Wiederkäuern aus dem Sperrgebiet.
Der Hochsauerlandkreis hat bereits 2016 durch den Erlass einer Allgemeinverfügung die Möglichkeit zur Durchführung der freiwilligen Impfung bei Rindern, Schafen und Ziegen gegen die Serotypen 4 und 8 der Blauzungenkrankheit geschaffen. Dabei ist zu beachten, dass die Impfungen in der HI-Tier Datenbank eingetragen werden müssen.
Wer seinen Bestand gegen die Blauzungenkrankheit impfen lassen möchte, wendet sich an seinen Hoftierarzt. Die Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen hat die Beihilferegelungen für eine Impfstoffkostenbeihilfe zur Blauzungenimpfung angepasst. Demnach gewährt die Tierseuchenkasse eine Beihilfe zu den Impfstoffkosten des Impfstoffes zur Bekämpfung der BTV-8 bei Rindern. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Homepage der Tierseuchenkasse NRW.

Die Blauzungenkrankheit ist im Oktober 2023 nach NRW zurückgekehrt. Am 12. Oktober 2023 erfolgte der Nachweis des Blauzungenvirus Serotyp 3 in einem Schafbestand im Kreis Kleve. Aufgrund dieses Nachweises hat NRW den BTV-Freiheitsstatus verloren. Alle anderen Bundesländer gelten zur Zeit noch als BTV-frei. Das Verbringen von Tieren empfänglicher Arten aus NRW ist aus diesem Grunde reglementiert und in einigen Fällen derzeit auch nicht möglich. Die nun geltenden Verbringungsregelungen sind im EU-Recht normiert und sehr komplex. Das LANUV-NRW hat die derzeit gültigen Verbringungsregelungen zur besseren Übersicht zusammengefasst.

Weitere Informationen und die zukünftigen Aktualisierungen finden Sie auf der Homepage des LANUV:

https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tiergesundheit/tierseuchenbekaempfung/tierseuchen/blauzungenkrankheit

Die Bovine Virusdiarrhoe (BVD) ist eine durch ein Virus verursachte Infektionskrankheit bei Rindern, die zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen gehört. Bei dem Erreger werden verschiedene Genotypen und Biotypen unterschieden. Jenachdem wann ein Rind mit dem Virus in Kontakt kommt, kann es zu einer vorübergehenden oder dauerhaften Infektion kommen. Bei der vorübergehenden Infektion hängt die Ausprägung von Krankheitserscheinungen stark vom Alter, Geschlecht und Trächtigkeitszustand des Einzeltieres ab.

Von besonderer Bedeutung ist die Infektion trächtiger Tiere. In Abhängigkeit von dem Trächtigkeitsstadium kann es zum Umrindern, zu Aborten, zur Geburt lebensschwacher oder missgebildeter Kälber oder der Geburt sogenannter Virämiker kommen. Letztere entstehen, wenn das Muttertier im ersten Drittel der Trächtigkeit erstmalig mit dem BVD-Virus infiziert wird. Nach Ablauf der normalen Trächtigkeitsdauer kommt es zur Geburt eines äußerlich gesunden Kalbes, welches lebenslang Virusträger und Ausscheider ist. Diese Kälber, die sogenannten BVD-Virämiker stellen eine ständige Infektionsgefahr für den Rinderbestand dar.

Nach der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 sind alle neugeborenen Kälber bis spätestens 20 Tage nach der Geburt auf BVD untersuchen zu lassen.

Informationen zur Geflügelpest finden Sie hier.

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