Schulkinder

Angebote und Leistungen des Kreisjugendamtes im HSK

Beratung & Hilfen in Erziehungsfragen

Nicht immer läuft alles nach Plan. Manchmal kommt es in der Erziehung zu Konflikten oder Problemen, die alleine nicht lösbar sind. Für solche Fälle steht der Allgemeine Soziale Dienst den Betroffenen als Ansprechpartner zur Seite. Er berät und betreut Familien, Alleinerziehende, Kinder und Jugendliche.

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Schulbegleitung

Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen haben nach der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Schulgesetz NRW das Recht, gleichberechtigt an Bildung teilzunehmen. Möglich wird dies durch eine Schulbegleitung. Diese kann von den Eltern gemäß der Sozialgesetzbücher VIII und IX als so genannte Eingliederungshilfeleistung beantragt werden.

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Kinderschutz (§72a SGB VIII)

Der Kinderschutz spielt eine zentrale Rolle im deutschen Sozialgesetzbuch (SGB VIII). In §72a SGB VIII wird der besondere Fokus auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen gelegt. So legt §72a Satz 1 des Sozialgesetzbuches fest, dass die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe keine Personen beschäftigen oder vermitteln darf, die wegen einschlägiger Straftaten verurteilt wurden.

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Eingliederungshilfe für seelisch belastete Kinder und Jugendliche

Die Eingliederungshilfe bietet Unterstützung und Hilfestellungen, um seelische Behinderungen bei Kindern und Jugendlichen vorzubeugen und zu bewältigen, damit sie wieder am „normalen“ Leben teilnehmen können. Die Eingliederungshilfe erfolgt gemäß § 35a SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch).

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Kinder- und Jugendfreizeitstätten im HSK

Die Kinder- und Jugendfreizeitstätten im Hochsauerlandkreis bieten Spaß und Bildung für junge Menschen.  Hier treffen sich alle, die zusammen Spaß haben wollen und etwas erleben möchten. Dabei bieten die Einrichtungen ein breites Spektrum an Aktivitäten, von sportlichen Herausforderungen bis hin zu kreativen Workshops.

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Kinder- und Jugendfreizeitstätten im HSK

Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)

Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) sind Personen unter 18 Jahren, die ohne Begleitung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten in ein fremdes Land einreisen. Dies kann aus unterschiedlichen Gründen geschehen, wie zum Beispiel Flucht vor Krieg, politischer Verfolgung, Armut oder anderen schwierigen Lebensbedingungen. Betreut wird ein UMA durch das Jugendamt.

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Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH)

Die Aufgaben der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) umfassen die verwaltungsrechtliche und finanzielle Abwicklung pädagogisch notwendiger Jugendhilfemaßnahmen.

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