Allgemeine Informationen zum Visumverfahren
Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union können ohne Visum nach Deutschland einreisen.
mehr erfahrenInformationen bei Au-Pair Aufenthalten
Für die Einreise müssen Au-Pair-Beschäftigte in der Regel ein nationales Visum besitzen, das die Aufnahme einer entsprechenden Beschäftigung erlaubt.
mehr erfahrenInformationen zum Visum für den Ehegatten
Ausländische Staatsangehörige, die sich mit einem Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhalten, können ausländische Ehegatten nachziehen lassen.
mehr erfahrenInformationen zum Visum für den Familiennachzug zu deutschen Staatsangehörigen
Ihr ausländischer Ehepartner muss bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zunächst ein Visum zur Familienzusammenführung (Ehegattennachzug) beantragen.
mehr erfahrenInformationen zum Visum für den Kindernachzug
Ausländische Staatsangehörige, die sich mit einem entsprechenden Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhalten, können minderjährige ledige Kinder nachziehen lassen.
mehr erfahrenInformationen zum Visum für Studienaufenthalte
Ist die Aufnahme eines Studiums in Deutschland beabsichtigt, muss vor der Einreise nach Deutschland bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zunächst ein Studentenvisum beantragt werden.
mehr erfahrenVerpflichtungserklärung für ausländische Besucher
Für die Einreise zu Besuchszwecken benötigen visumpflichtige ausländische Staatsangehörige in der Regel eine Verpflichtungserklärung eines Gastgebers, der seinen ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat.
mehr erfahrenVisum für Besuchsaufenthalte und Geschäftsreisen
Ein Visum müssen Sie noch in Ihrem Heimatland persönlich bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen, in deren Amtsbezirk Sie leben.
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