Allgemeine Informationen zum Visumverfahren

Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union können ohne Visum nach Deutschland einreisen.

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Informationen bei Au-Pair Aufenthalten

Für die Einreise müssen Au-Pair-Beschäftigte in der Regel ein nationales Visum besitzen, das die Aufnahme einer entsprechenden Beschäftigung erlaubt.

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Informationen zum Visum für den Ehegatten

Ausländische Staatsangehörige, die sich mit einem Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhalten, können ausländische Ehegatten nachziehen lassen.

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Informationen zum Visum für den Familiennachzug zu deutschen Staatsangehörigen

Ihr ausländischer Ehepartner muss bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zunächst ein Visum zur Familienzusammenführung (Ehegattennachzug) beantragen.

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Informationen zum Visum für den Kindernachzug

Ausländische Staatsangehörige, die sich mit einem entsprechenden Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhalten, können minderjährige ledige Kinder nachziehen lassen.

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Informationen zum Visum für Studienaufenthalte

Ist die Aufnahme eines Studiums in Deutschland beabsichtigt, muss vor der Einreise nach Deutschland bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zunächst ein Studentenvisum beantragt werden.

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Verpflichtungserklärung für ausländische Besucher

Für die Einreise zu Besuchszwecken benötigen visumpflichtige ausländische Staatsangehörige in der Regel eine Verpflichtungserklärung eines Gastgebers, der seinen ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat.

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Visum für Besuchsaufenthalte und Geschäftsreisen

Ein Visum müssen Sie noch in Ihrem Heimatland persönlich bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen, in deren Amtsbezirk Sie leben.

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