FFH-Gebiete

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU (FFH-RL) vom 05.06.1992 verlangt, dass alle Mitgliedstaaten ein europäisches ökologisch kohärentes (zusammenhängendes) Netz besonderer Schutzgebiete mit dem Namen "Natura 2000" knüpfen. Hauptziel dieser Richtlinie ist es, eine repräsentative Auswahl aller Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse zum Schutz der biologischen Vielfalt in Europa aufzubauen. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgt durch besondere Schutzgebietsausweisungen in den bekannten Kategorien (insbes. Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete) im Hochsauerlandkreis durch die Landschaftsplanung. So sollen diese Gebiete von europäischer Bedeutung (z.B. wegen besonderer Arten wie Fledermäuse, Schwarzstörche etc. oder wegen besonderer Lebensraumtypen wie z.B. Borstgrasrasen, Schlucht- und Hangmischwälder, Höhlen und Stollen, Bergwiesen) vor negativen Veränderungen geschützt (Verschlechterungsverbot) und künftig im positiven Sinn entwickelt werden (Entwicklungsgebot). Für Pläne und Projekte in diesen Gebieten ist eine besondere FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich.

Im Hochsauerlandkreis sind 55 FFH-Gebiete mit einer Fläche von ca. 30.000 ha durch das Land NRW an die EU gemeldet worden.

Ansprechpartner: 

Telefon: 0291 94 (Durchwahl s.u.)

Herr Lehmann: Arnsberg und Sundern, in Vertretung: Brilon und Marsberg; Tel.: 1824

Herr Körner: Hallenberg und Medebach; Tel.: 1662

Frau Teigeler: Schmallenberg und Winterberg; Tel.: 1729

Frau Brandenburg: Eslohe, Meschede, Bestwig und Olsberg; Tel.: 1673

 

 

Landschaftsplanung

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