Vogelschutzgebiet (VSG)

Die EU-Vogelschutzrichtlinie vom 02.04.1979 betrifft die Erhaltung sämtlicher wildlebender Vogelarten, die in den Mitgliedstaaten heimisch sind. Es sind alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Bestände der geschützten Vogelarten z.B. durch die Errichtung von Schutzgebieten zu erhalten. Von besonderer Bedeutung für den Hochsauerlandkreis ist die Meldung der Medebacher Bucht als Vogelschutzgebiet. Begründet wird diese Ausweisung mit dem besonderen Lebensraum von Neuntöter, Schwarzstorch und Rotmilan sowie des Raubwürgers. Betroffen sind die Städte Hallenberg und Medebach. Die Umsetzung der europäischen Richtlinie in nationales Recht kam erst im Jahre 1998. Die konkreten Schutzgebietsausweisungen erfolgten durch die Landschaftspläne Hallenberg und Medebach. Von besonderer Bedeutung ist dabei die "Medebacher Vereinbarung". Zwischenzeitlich sind auch der Luerwald und das Bibertal als Vogelschutzgebiet gemeldet. Begründung hierfür ist das große Volumen des Mittelspechtes. Im äußersten Nordosten hat der HSK mit einer kleinen Fläche Anteil am Vogelschutzgebiet Egge. 2008 wurde das VSG Bruchhauser Steine ausgewiesen.

 

Ansprechpartner: 

Telefon: 0291 94 (Durchwahl s.u.)

Herr Lehmann: Arnsberg und Sundern, in Vertretung: Brilon und Marsberg; Tel.: 1824

Herr Körner: Hallenberg und Medebach; Tel.: 1662

Frau Teigeler: Schmallenberg und Winterberg; Tel.: 1729

Frau Brandenburg: Eslohe, Meschede, Bestwig und Olsberg; Tel.: 1673

 

Medebacher Vereinbarung

Landschaftsplanung

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