Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag
Am 01. Januar 2017 ist die AnFöVO - die "Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen" in Kraft gesetzt worden.
mehr erfahrenBestattungskosten
Die Übernahme von Bestattungskosten durch den Sozialhilfeträger ist ab dem 01. 01. 2005 in § 74 SGB XII geregelt. Es handelt es sich um einen sozialhilferechtlichen Anspruch eigener Art, der auch noch nach der Bestattung und der Bezahlung der Kosten geltend gemacht werden kann.
mehr erfahrenKriegsopferfürsorge und andere Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz
Die Kriegsopferfürsorge soll die Folgen, die durch einen Krieg verursacht wurden, durch angemessene Leistungen zumindest materiell lindern.
mehr erfahrenLeistungen nach dem beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)
Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) hat das Ziel, heute noch spürbare Auswirkungen verfolgungsbedingter Eingriffe in Beruf oder Ausbildung in der DDR auszugleichen.
mehr erfahrenLeistungen nach dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)
Mit Leistungen nach dem StrRehaG soll den Betroffenen geholfen werden, die Opfer einer politisch motivierten Strafverfolgungsmaßnahme in der DDR während der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 2. Oktober 1990 geworden sind.
mehr erfahrenPflegeversicherung Bußgeldstelle
Eine Pflegeversicherung ist eine Sozialversicherung, die die Kosten der Pflegebedürftigkeit als Maßnahme der Pflegevorsorge abdeckt. Sie erfasst im Allgemeinen auch die häusliche Pflege.
mehr erfahrenStärkungspakt NRW
Gemeinsam gegen Armut
Als Folge des russischen Angriffskrieges steigen deutschlandweit die Preise für Energie und Lebensmittel. Viele Menschen sorgen sich um die Sicherung ihres täglichen Bedarfs. Auch Sozial- und Schuldnerberatungen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur stehen vor großen Herausforderungen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen stellt deshalb ein umfangreiches Unterstützungsprogramm zur Verfügung.
mehr erfahrenUnterhaltssicherungsgesetz - USG
Zum 01.11.2015 ist das neue Unterhaltssicherungsgesetz (USG) in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Referat I 2.3.7 Postfach 301054 40410 Düsseldorf für die Bearbeitung der Anträge auf Gewährung von USG-Leistungen für Reservistendienst und freiwilligen Wehrdienst zuständig.
mehr erfahrenUnterhaltsverpflichtung bei Sozialhilfegewährung
Sobald Sozialhilfe gewährt wird, gehen Unterhaltsansprüche der Eltern oder eines Elternteils gem. § 94 SGB XII kraft Gesetzes auf den Sozialhilfeträger über. Aufgrund des am 29.11.2019 vom Bundesrat beschlossenen Angehörigen-Entlastungsgesetzes werden allerdings ab 01.01.2020 nur noch Kinder von pflegebedürftigen Eltern zum Unterhalt herangezogen, bei denen das Jahresbruttoeinkommen des unterhaltspflichtigen Kindes den Betrag von 100.000,- € übersteigt.
mehr erfahren