Bauaufsicht, Wohnen
Untere Bauaufsichtsbehörde
Der Hochsauerlandkreis ist als Untere Bauaufsichtsbehörde zuständig für die Gemeinden Bestwig und Eslohe, die Städte Hallenberg, Marsberg, Medebach, Olsberg und Winterberg.
Hier finden Sie Informationen zu Bauanträgen etc.
mehr erfahrenDas digitale Baugenehmigungsverfahren
Ab sofort bietet der Hochsauerlandkreis Ihnen die Möglichkeit, mit Hilfe des virtuellen Bauamts ITEBAU Ihren Bauantrag online zu stellen.
mehr erfahrenBaulasten
Baulastenverzeichnis / Eintragung und Löschung von Baulasten
Durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde können öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem das Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernommen werden, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben.
Akteneinsicht in Bauakten
Personen mit berechtigtem Interesse können Akteneinsicht in das Bauaktenarchiv des Hochsauerlandkreises nehmen.
Obere Denkmalbehörde
Der Hochsauerlandkreis ist als Obere Denkmalbehörde Aufsichtsbehörde für das gesamte Kreisgebiet.
mehr erfahrenObere Bauaufsichtsbehörde
Der Hochsauerlandkreis ist als Obere Bauaufsichtsbehörde für die Städte Arnsberg, Brilon, Meschede, Schmallenberg und Sundern zuständig.
mehr erfahrenWohnraumförderung
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit zinsgünstigen Darlehen und Tilgungsnachlässen die Neuschaffung und den Erwerb sozialen Wohnraums.
Ziel der sozialen Wohnraumförderung ist insbesondere die Unterstützung von Haushalten mit Kindern, älteren Menschen und Menschen mit Behinderung.