Bauaufsicht, Wohnen

Untere Bauaufsichtsbehörde

Der Hochsauerlandkreis ist als Untere Bauaufsichtsbehörde zuständig für die Gemeinden Bestwig und Eslohe, die Städte Hallenberg, Marsberg, Medebach, Olsberg und Winterberg.

Hier finden Sie Informationen zu Bauanträgen etc.

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Das digitale Baugenehmigungsverfahren

Ab sofort bietet der Hochsauerlandkreis Ihnen die Möglichkeit, mit Hilfe des virtuellen Bauamts ITEBAU Ihren Bauantrag online zu stellen.

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Baulasten

Baulastenverzeichnis / Eintragung und Löschung von Baulasten
Durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde können öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem das Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernommen werden, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben.

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Akteneinsicht in Bauakten

Personen mit berechtigtem Interesse können Akteneinsicht in das Bauaktenarchiv des Hochsauerlandkreises nehmen.
 

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Obere Denkmalbehörde

Der Hochsauerlandkreis ist als Obere Denkmalbehörde Aufsichtsbehörde für das gesamte Kreisgebiet.

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Obere Bauaufsichtsbehörde

Der Hochsauerlandkreis ist als Obere Bauaufsichtsbehörde für die Städte Arnsberg, Brilon, Meschede, Schmallenberg und Sundern zuständig.

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Wohnraumförderung

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit zinsgünstigen Darlehen und Tilgungsnachlässen die Neuschaffung und den Erwerb sozialen Wohnraums.

Ziel der sozialen Wohnraumförderung ist insbesondere die Unterstützung von Haushalten mit Kindern, älteren Menschen und Menschen mit Behinderung.
 

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