Wahlen zum nordrhein-westfälischen Landtag

 

Die nächste Landtagswahl (19. Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen) findet am 25. April 2027 statt. 

Informationen zum Wahlvorschlagsverfahren (für Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber) sind unten zu finden.

Haben Sie Interesse, am 25. April 2027 als Wahlhelfer tätig zu sein, wenden Sie sich bitte an die Stadt oder Gemeinde (vorzugsweise am Wohnort).

Die Ergebnisse der letzten Landtagswahl vom 15. Mai 2022 sind im unteren, rechten Teil dieser Internetseite verlinkt.

Die Mitglieder des Landtags werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Der aktuelle Landtag besteht aus 195 Mitgliedern, wovon 128 als Direktkandidaten aus den Wahlkreisen (Erststimme) gewählt wurden. Die restlichen Abgeordneten wurden über die Landeslisten (Zweitstimme) gewählt.

Wahlgebiet ist das Land Nordrhein-Westfalen. Das Wahlgebiet ist in 128 Wahlkreise unterteilt, die sich wiederum aus Stimmbezirken zusammensetzen. Der Hochsauerlandkreis bildet zwei Wahlkreise mit den Nummern 124 Hochsauerlandkreis I (Arnsberg, Eslohe, Schmallenberg, Sundern) und 125 Hochsauerlandkreis II (Bestwig, Brilon, Hallenberg, Marsberg, Medebach, Meschede, Olsberg, Winterberg). Für die Bildung der Stimmbezirke ist der Bürgermeister der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zuständig.

Für jeden Wahlkreis gibt es Wahlorgane, die für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl wesentlich verantwortlich sind. Dies sind der Kreiswahlleiter sowie der Kreiswahlausschuss. Der Kreiswahlleiter wird (für jede Landtagswahl erneut) von der Bezirksregierung ernannt, in der Regel ist dies der Landrat. Die Beisitzer des Kreiswahlausschusses werden vom Kreistag gewählt.

Wahlvorschläge in den Wahlkreisen können von Parteien, einzelnen Wahlberechtigten und Gruppen von Wahlberechtigten eingereicht werden. Diese Kreiswahlvorschläge werden beim Kreiswahlleiter eingereicht. Landeslisten können nur von Parteien aufgestellt werden. Diese werden beim Landeswahlleiter eingereicht.

Zur Einreichung von Wahlvorschlägen für Direktkandidaten wird im Vorfeld der Wahl mit einer öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt für den Hochsauerlandkreis aufgefordert.

Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheiden die Kreiswahlausschüsse bzw. der Landeswahlausschuss in öffentlicher Sitzung. Nach der Wahl stellt der Kreiswahlausschuss das Wahlergebnis im Wahlkreis fest. Das endgültige amtliche Wahlergebnis auf Landesebene und die Sitzverteilung stellt der Landeswahlausschuss fest.

 

Kreiswahlvorschläge (für Direktkandidaturen in den Wahlkreisen) können bis Montag, 15.02.2027 um 18:00 Uhr beim Wahlbüro des Kreiswahlleiters im Kreishaus Meschede eingereicht werden.

Nähere Informationen zum Wahlvorschlagsverfahren sind in der Bekanntmachung des Kreiswahlleiters “Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen” zu finden, die am 02.07.2026 im hier aufrufbaren Amtsblatt für den Hochsauerlandkreis Nr. 18/2026 veröffentlicht wurde.

Bei weiteren Fragen bzw. um die erforderlichen Formulare oder Zugangskennungen für das Wahlvorschlagsportal zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die rechts genannten Ansprechpersonen oder schreiben eine Mail an wahlen@hochsauerlandkreis.de.

Frau Irmtrud Boeddicker

Herr Matthias Segref

Herr Ralf Jochheim

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