Wahlen zum nordrhein-westfälischen Landtag

 

Die Wahl zum Achtzehnten Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen fand am 15. Mai 2022 statt. Die Ergebnisse sind im rechten Teil dieser Internetseite verlinkt.

Die nächste Landtagswahl findet im Jahr 2027 statt.

 

Die Mitglieder des Landtags werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Der aktuelle Landtag besteht aus 195 Mitgliedern, wovon 128 als Direktkandidaten aus den Wahlkreisen (Erststimme) gewählt wurden. Die restlichen Abgeordneten wurden über die Landeslisten (Zweitstimme) gewählt.

Wahlgebiet ist das Land Nordrhein-Westfalen. Das Wahlgebiet ist in 128 Wahlkreise unterteilt, die sich wiederum aus Stimmbezirken zusammensetzen. Der Hochsauerlandkreis bildet zwei Wahlkreise mit den Nummern 124 Hochsauerlandkreis I (Arnsberg, Eslohe, Schmallenberg, Sundern) und 125 Hochsauerlandkreis II (Bestwig, Brilon, Hallenberg, Marsberg, Medebach, Meschede, Olsberg, Winterberg). Für die Bildung der Stimmbezirke ist der Bürgermeister der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zuständig.

Für jeden Wahlkreis gibt es Wahlorgane, die für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl wesentlich verantwortlich sind. Dies sind der Kreiswahlleiter sowie der Kreiswahlausschuss. Der Kreiswahlleiter wird (für jede Landtagswahl erneut) von der Bezirksregierung ernannt, in der Regel ist dies der Landrat. Die Beisitzer des Kreiswahlausschusses werden vom Kreistag gewählt.

Wahlvorschläge in den Wahlkreisen können von Parteien, einzelnen Wahlberechtigten und Gruppen von Wahlberechtigten eingereicht werden. Diese Kreiswahlvorschläge werden beim Kreiswahlleiter eingereicht. Landeslisten können nur von Parteien aufgestellt werden. Diese werden beim Landeswahlleiter eingereicht.

Zur Einreichung von Wahlvorschlägen für Direktkandidaten wird im Vorfeld der Wahl mit einer öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt für den Hochsauerlandkreis aufgefordert.

Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheiden die Kreiswahlausschüsse bzw. der Landeswahlausschuss in öffentlicher Sitzung. Nach der Wahl stellt der Kreiswahlausschuss das Wahlergebnis im Wahlkreis fest. Das endgültige amtliche Wahlergebnis auf Landesebene und die Sitzverteilung stellt der Landeswahlausschuss fest.

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