Eingliederungshilfe

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern.

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Fahrdienst für Menschen mit Behinderung

Für die Inanspruchnahme von Freizeitfahrdiensten zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft können behinderten Menschen finanzielle Hilfen gewährt werden. Voraussetzung hierfür ist die Eintragung des Merkmals "aG - außergewöhnliche Gehbehinderung" im Schwerbehindertenausweis.

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