Eingliederungshilfe

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern.

Der Hochsauerlandkreis als örtlich zuständiger Träger der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX ist für Kinder- und Jugendliche zuständig.

Für Erwachsene Menschen mit Behinderung ist der überörtliche Träger der Eingliederungshilfe, der Landschaftsverband in Münster zuständig.

Anträge auf Schulbegleitung werden seit dem 01.08.2025 beim Jugendamt des Hochsauerlandkreises bearbeitet, Informationen dazu bekommen Sie hier: https://www.hochsauerlandkreis.de/hochsauerlandkreis/kinder-jugend-familie/schulkinder/schulbegleitung

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Fahrdienst für Menschen mit Behinderung

Für die Inanspruchnahme von Freizeitfahrdiensten zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft können behinderten Menschen finanzielle Hilfen gewährt werden. Voraussetzung hierfür ist die Eintragung des Merkmals "aG - außergewöhnliche Gehbehinderung" im Schwerbehindertenausweis.

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