Die Gleichstellungsbeauftragte

Aufgaben und Ziele der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten werden im folgenden erläutert. Konkret geht es bei der Gleichstellungsaufgabe darum, auf die spezifischen Belange, auf die Sichtweise von Frauen aufmerksam zu machen.

Die Gleichstellung von Frau und Mann ist im Grundgesetz verankert

Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist es, sowohl die Interessen der Beschäftigten der Kreisverwaltung als auch der Bürgerinnen und Bürger des Hochsauerlandkreises in Fragen der Gleichstellung von Mann und Frau zu vertreten. Ziel ist die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen und Strukturen für die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern und der Abbau bestehender Benachteiligungen.

Verwaltungsintern unterstützt sie z.B. durch fachliche Begleitung und Beteiligung bei allen personellen, organisatorischen, sozialen Maßnahmen und Entscheidungen, Fortbildungen, Projekten...

Auch außerhalb der Verwaltung wirkt die Gleichstellungsbeauftragte durch verschiedenste Angebote, Anregungen, Maßnahmen und Publikationen auf die gleichberechtigte Teilhabe von Frau und Mann im gesellschaftlichen Leben hin. Dazu informiert und berät die Gleichstellungsbeauftragte und sagt Ihnen gerne, wo Sie weitere Hilfe, Beratung und Unterstützung erhalten. 

Zur Erfüllung der Aufgaben kooperiert sie mit vielen Institutionen im Hochsauerlandkreis, aber auch auf Landes- und Bundesebene.

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