Fahrlehrerlaubnis

Wer den Beruf des Fahrlehrers ergreifen möchte, muss eine Ausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte und in einer Ausbildungsfahrschule absolvieren. Die Ausbildungsdauer beträgt ca. 12 Monate in der Klasse BE (Grundausbildung).

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Fahrschulerlaubnis

Wer selbstständig Fahrschüler ausbilden will, muss dafür eine eigene Fahrschule gründen und benötigt eine Fahrschulerlaubnis. Eine Fahrschulerlaubnis kann nur für die Klassen erteilt werden, für die der Inhaber eine Fahrlehrerlaubnis besitzt.

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