Artenschutz
(Exotische Arten, Besitz und Vermarktung, Handelsartenschutz)
An-, Ab- und Ummelden von besonders und streng geschützten Tieren und Pflanzen
Eine Vielzahl von Tieren ist unter besonderen oder strengen Schutz gestellt. Dazu zählen z. B.: Papageien, europäische Vogelarten (auch Waldvögel), einige Taubenarten, Schildkröten, Krokodile, Chamäleons, Schlangen, Frösche und bestimmte heimische Säugetiere.
Geschützt sind nicht nur lebende oder tote Exemplare, sondern auch
- ihre Eier, Larven, Puppen, Samen, Früchte und sonstige Entwicklungsformen,
- ohne weiteres erkennbare Teile von geschützten Tieren und Pflanzen und
- ohne weiteres erkennbar aus ihnen hergestellte Erzeugnisse, z.B. Pelzmäntel, Kleidungsstücke und Schuhe aus Reptilleder, Kunstgegenstände aus Elfenbein oder Tropenholz.
Die Tierhalter, dazu gehören auch Züchter, haben bestimmte Pflichten zu beachten:
- nach dem Erwerb das Tier bei der Unteren Naturschutzbehörde anmelden,
- den Verkauf des Tieres bei der Unteren Naturschutzbehörde melden,
- den Tod des Tieres bei der Unteren Naturschutzbehörde melden und die Originalunterlagen zu dem Tier bei der Unteren Naturschutzbehörde abgeben,
- den Verlust des Tieres bei der Unteren Naturschutzbehörde melden und
einen Wohnortwechsel und damit Standortwechsel des Tieres bei der Unteren Naturschutzbehörde melden.
Ein Verstoß gegen die Meldepflichten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet werden kann.
Notwendige Unterlagen
Bei besonders geschützten Tierarten:
- ausgefüllter Antrag
- einfacher Herkunftsnachweis
- evtl. Nachweis der Kennzeichnung
Bei streng geschützten Tierarten:
- ausgefüllter Antrag
- CITES-Bescheinigung
- evtl. Einfuhrdokumente
- evtl. Ausfuhrbescheinigung
- evtl. alte CITES-Bescheinigung
- Rechnung oder Belege
- evtl. Nachweis der Kennzeichnung
Wie kann ich mein Tier anmelden? Wenden Sie sich gerne per Post an die Untere Naturschutzbehörde oder schreiben Sie uns eine E-Mail an naturschutz@hochsauerlandkreis.de. Bitte denken Sie an eine Kopie / ein Bild der CITES-Bescheinigung oder Herkunftsbestätigung, Ihre Anschrift und das Datum des Erwerbs.
Wie kann ich mein Tier ummelden? Wenden Sie sich gerne per Post an die Untere Naturschutzbehörde oder schreiben Sie uns eine E-Mail an naturschutz@hochsauerlandkreis.de. Bitte denken Sie an eine Kopie / ein Bild der CITES-Bescheinigung oder Herkunftsbestätigung, Ihre Anschrift, die Anschrift, unter der das Tier nun lebt und seit wann.
Mein Tier ist verstorben / entflogen / verschollen. Was muss ich tun? Wenden Sie sich gerne per Post an die Untere Naturschutzbehörde oder schreiben Sie uns eine E-Mail an naturschutz@hochsauerlandkreis.de. Ist das Tier streng geschützt, müssen Sie die CITES-Bescheinigung im Original an uns schicken. Zudem benötigen wir Ihre Anschrift und das Datum, an dem das Tier verstorben / entflogen / verschollen ist. Ist das Tier besonders geschützt, so genügt die Information, wo das Tier zuletzt gelebt hat und wann es verstorben / entflogen / verschollen ist.
Kann ich ein totes Wildtier präparieren lassen? Eine Präparation ist nur für Zwecke der Forschung, Bildung und Lehre möglich. Wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an uns, bevor Sie das Tier der Natur entnehmen. Liegt kein Forschungs- / Bildungs- oder Lehrzweck vor, so darf das Tier oder auch Teile davon (dies gilt auch für geschützte Pflanzen) nicht der Natur entnommen werden. Weiterhin unterliegen einige Arten dem Jagdrecht. Hierzu gibt es spezielle Regelungen.
Wie finde ich etwas über den Schutzstatus heraus? Den Schutzstatus können Sie hier einsehen: https://www.wisia.de/. Bitte verwenden Sie nur den lateinischen oder üblichen Artnamen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Fundtiere
Ein Fundtier (egal ob geschützt oder nicht) müssen Sie bei der Gemeinde/Stadt melden, in der das Tier gefunden wurde. Nach dem deutschen Fundrecht handelt es sich bei dem Tier nämlich um eine Fundsache. Allein die Gemeinde/Stadt entscheidet über den weiteren Verbleib (regionales Tierheim wird beauftragt oder Zustimmung, dass Sie das Tier behalten dürfen) bis sich der Eigentümer/ die Eigentümerin meldet.
Links
https://www.gesetze-im-internet.de/bartschv_2005/anlage_5.html
https://www.zzf.de/ringstelle/artenschutzkennzeichen
www.lanuk.nrw.de/themen/natur/artenschutz