Kleinkinder

Angebote und Leistungen des Kreisjugendamtes im HSK

Kinderbetreuung im HSK

Schon in der frühen Kindheit werden die Grundlagen für eine erfolgreiche Entwicklung von Kindern gelegt. Die Kindertagesbetreuung leistet zur frühkindlichen Bildung einen wesentlichen Beitrag. Daher haben bereits Ein- und Zweijährige einen Anspruch auf eine Kindertagesbetreuung in einer Kita beziehungsweise in einer Tagespflege. Ab Vollendung des dritten Lebensjahres besteht ein Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung.

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Kindergärten und KiTas im Hochsauerlandkreis

KiTaPortal HSK

Das KiTaPortal HSK versteht sich als zentrale Anlaufstelle für Eltern und ist ein Online-Angebot, das den Erziehungsberechtigten bei der Suche nach einem passenden Betreuungsangebot für ihr Kind hilft. Mit nur wenigen Klicks können Eltern in dem KiTaPortal nach passenden Kitas, Kindertagespflegestellen sowie Horten im Kreisjugendamtsbezirk suchen und Betreuungsplätze bei den gewünschten Einrichtungen anfragen.

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KiTaPortal

Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform, die insbesondere für Kinder unter drei Jahren der Betreuung in einer Kita gleichgestellt ist. Mit ihren familienähnlichen Strukturen eignet sie sich besonders gut für Babys und Kleinkinder, weil diese dort in Kleingruppen von nur einer Bezugsperson betreut werden. Die Tagesmutter oder der Tagesvater unterstützt und fördert dabei die Entwicklung des Kindes individuell.

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Kindertagespflege

Pflege und Adoption

Die Entscheidung, ein Kind zu adoptieren oder in Pflege zu nehmen, ist lebensverändernd. Im Kreisjugendamt Hochsauerlandkreis stehen wir Ihnen in diesen bedeutungsvollen Momenten zur Seite. Ob es um die Adoption geht, die das Leben aller Beteiligten nachhaltig prägt, oder um die Pflegekinderhilfe, die Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in schwierigen Zeiten einen sicheren Hafen bietet – wir sind für Sie da. 

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Mutter hebt Kind in die Höhe

Kinderschutz (§72a SGB VIII)

Der Kinderschutz spielt eine zentrale Rolle im deutschen Sozialgesetzbuch (SGB VIII). In §72a SGB VIII wird der besondere Fokus auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen gelegt. So legt §72a Satz 1 des Sozialgesetzbuches fest, dass die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe keine Personen beschäftigen oder vermitteln darf, die wegen einschlägiger Straftaten verurteilt wurden. 

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Beratung & Hilfen in Erziehungsfragen

Nicht immer läuft alles nach Plan. Manchmal kommt es in der Erziehung zu Konflikten oder Problemen, die alleine nicht lösbar sind. Für solche Fälle steht der Allgemeine Soziale Dienst den Betroffenen als Ansprechpartner zur Seite. Er berät und betreut Familien, Alleinerziehende, Kinder und Jugendliche.

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