Kommunales Integrationsmanagement (KIM)
Der Hochsauerlandkreis hat am 01.01.2021 das Kommunale Integrationsmanagement eingeführt. Mit den 3 Bausteinen zielt es auf eine kommunale Begleitung und Organisation von Integrationsprozessen „vom Ankommen bis zur Einbürgerung“ ab.
Das KIM im HSK stellt somit eine Neuausrichtung der Integrationsarbeit dar.
Im Kommunalen Integrationszentrum (KI) des Hochsauerlandkreises sind drei KoordinatorInnen und 13 Case-ManagerInnen für die Umsetzung von KIM in elf Städten und Gemeinden des HSK zuständig. Die Stadt Arnsberg hat eine eigene Koordination und 3 Case-ManagerInnen für die Umsetzung vom Kommunalen Integrationsmanagement.
Allgemeine Informationen zum Landesprogramm KIM: https://www.kim.nrw/
Mit der Einrichtung des KIM Lenkungskreises unter der Leitung des Kreisdirektors werden verschiedene Akteure der Integrationsarbeit auf Leitungsebene eingebunden. Hierzu zählen Verwaltung, BürgermeisterInnen, Wohlfahrt uvm.
Die KIM KoordinatorInnen stehen in engem und ständigem Austausch mit allen beteiligten Fachkräften der Städte und Gemeinden und dem KIM-Case-Management. Die KoordinatorInnen nutzen hierfür Analysen aus der Beratung des Case-Managements.
Im HSK sind 16 KIM-Case-ManagerInnen für die Umsetzung von KIM in den zwölf Städten und Gemeinden zuständig. Die Beratung richtet sich an alle Personen mit Einwanderungsgeschichte und besonderem Unterstützungsbedarf, beispielsweise aufgrund vielfältiger und komplexer Probleme. Die KIM-Case-ManagerInnen helfen den Ratsuchenden dabei, Ihre Anliegen zu ordnen. Gemeinsam klären Sie Erwartungen, legen Ziele fest und besprechen, wie Sie diese am besten erreichen. Die Beratung im KIM-Case-Management ist kostenlos, freiwillig und vertraulich. Falls notwendig werden Netzwerkpartner, weitere Beratungsstellen und Behörden in den Beratungsprozess mit einbezogen.
Eine Übersicht der Einsatzorte der Case-ManagerInnen im HSK finden Sie rechts.
Kommunales Integrationsmanagement in Arnsberg
Frauenberatungsstelle Arnsberg: https://www.frauen-hsk.de/
Der Hochsauerlandkreis nutzt die Möglichkeit der Förderung von zusätzlichen Personalstellen in den Ausländer- und Einbürgerungsbehörden (ABH|EBH).