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Erweiterung Steinbruch Silbach
Die Bergisch-Westerwälder-Hartsteinwerk, Zweigniederlassung der Basalt-Actien-Gesellschaft, v.d. den Vorstand mit Sitz in 53545 Linz hat beim Hochsauerlandkreis, als zuständiger Genehmigungsbehörde gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 Abs. 3 ZuStVO NRW, mit Datum vom 09.01.2026 einen Antrag gem. § 16 BImSchG für die Erweiterung des Steinbruchs in der Gemarkung Winterberg, Flur 1, Flurstücke 28, 29 und 115 – jeweils tlw. – und in der Gemarkung Silbach, Flur 2 Flurstücke 1, 10 und 11 – ebenfalls jeweils tlw. – beantragt.
Erweiterung Steinbruch Geseker Stein (Norderweiterung)
Die Briloner Hartstein Werk GmbH & Co. KG, v.d. Briloner Hartstein Werk GmbH, v.d. GF Heiko Sykora mit Sitz in 59929 Brilon, In der Einzel 1 hat beim Hochsauerlandkreis, als zuständiger Genehmigungsbehörde, gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 Abs. 3 ZuStVO NRW, mit Datum vom 17.11.2025 eine Genehmigung gem. § 16 BImSchG für die nördliche Erweiterung des Steinbruches "Geseker Stein" beantragt.
Entscheidungen
Erweiterung Steinbruch Rösenbeck
Der Hochsauerlandkreis hat, als zuständige Genehmigungsbehörde, der Rheinkalk GmbH Lhoist Germany, v.d. Geschäftsführerin Frau Alexia Spieler, Warburger Straße 23, 59929 Brilon auf ihren Antrag vom 18.12.2024 die Änderungsgenehmigung gem. § 16 BImSchG für die Erweiterung des Betriebsgeländes und der „Halde Ost“ in der Gemarkung Rösenbeck am 13.03.2026 erteilt.
Bekanntmachungen nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Windpark Meschede Einhaus II
Die ENOVA Windpark Meschede Betriebs GmbH & Co. KG, v.d. ENOVA Value Verwaltungs GmbH,
v.d. Hauke Brümmer mit Sitz in 26831 Bunderhee hat beim Hochsauerlandkreis, als zuständiger Genehmigungsbehörde, am 10.10.2025 die Erteilung einer Genehmigung gem. § 4 BImSchG im Stadtgebiet Meschede, Gemarkung Drasenbeck, Flur 6, Flurstücke 6 und 55 beantragt.
Gegenstand des Antrags ist die:
Errichtung und der Betrieb von einer Windenergieanlage im Windpark Meschede Einhaus II vom Typ Nordex N149-5.7 mit einer Nabenhöhe von 164 m, einem Rotordurchmesser von 149,1 m, einer Gesamthöhe von 238,55 m und einer Nennleistung von 5.7 MW
PNE Windpark Sundern-Allendorf GmbH & Co. KG
Die PNE Windpark Sundern-Allendorf GmbH & Co.KG, v. d. PNE WIND Verwaltungs GmbH, v. d. GF Jörg Schröder mit Sitz in 27472 Cuxhaven hat beim Hochsauerlandkreis, als zuständiger Genehmigungsbehörde, am 10.02.2026 die Erteilung einer Änderungsgenehmigung gem. § 16 BImSchG im Stadtgebiet Sundern, Gemarkung Allendorf, Flur 1, Flurstücke 23, 30 und 40, Flur 3, Flurstück 2 und Gemarkung Amecke, Flur 14, Flurstück 81 beantragt.
Gegenstand des Antrags ist die:
Änderung des Fledermaus-Monitorings
WEA K10 Felix der Nova GmbH in Meschede-Grevenstein
Die Felix Nova GmbH, v. d. GF Dr. Thomas Tschiesche mit Sitz in 45468 Mühlheim an der Ruhr hat beim Hochsauerlandkreis, als zuständiger Genehmigungsbehörde, am 12.03.2024 die Erteilung eines Vorbescheides gem. § 9 Abs. 1a BImSchG für 1 Windenergieanlage in Meschede-Grevenstein, auf den Flurstücken 127, 128, 129, 130, 121, 122, 142, 125 und 126 in der Flur 3 sowie dem Flurstück 78 in der Flur 17 in der Gemarkung Grevenstein beantragt.
Gegenstand des Antrags sind folgende Genehmigungsvoraussetzungen:
Handelt es sich bei dem Vorhaben um ein Vorhaben im Sinne von §§ 35 Abs. 1 Nr. 5, 249 Abs. 2 BauGB,
ist das Vorhaben mit den sich aus den Darstellungen des geltenden Flächennutzungsplans der Stadt Meschede ergebenden öffentlich-rechtlichen Belangen des städtebaulichen Planungsrechts vereinbar. Eine Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB steht dem Vorhaben nicht entgegen.
hält die beantragte Anlage die Betreiberpflichten nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG hinsichtlich der vorhabenbedingten Auswirkungen von Schall und periodischem Schattenwurf ein.
WEA M01, M03, M05 und M07 der Felix Nova GmbH in Meschede-Grevenstein
Die Felix Nova GmbH, v. d. GF Dr. Thomas Tschiesche mit Sitz in 45468 Mühlheim an der Ruhr hat beim Hochsauerlandkreis, als zuständiger Genehmigungsbehörde, am 12.03.2024 die Erteilung eines Vorbescheides gem. § 9 Abs. 1a BImSchG für 4 Windenergieanlagen in Meschede-Grevenstein, auf dem Flurstück 32 in der Flur 13, den Flurstücken 69/1, 74/1, 73, 68 und 67/1 in der Flur 11, den Flurstücken 26, 21 und 39 in der Flur 4 und den Flurstücken 15 und 16/1 in der Flur 5 in der Gemarkung Grevenstein beantragt.
Gegenstand des Antrags sind folgende Genehmigungsvoraussetzungen:
Handelt es sich bei dem Vorhaben um ein Vorhaben im Sinne von §§ 35 Abs. 1 Nr. 5, 249 Abs. 2 BauGB,
ist das Vorhaben mit den sich aus den Darstellungen des geltenden Flächennutzungsplans der Stadt Meschede ergebenden öffentlich-rechtlichen Belangen des städtebaulichen Planungsrechts vereinbar. Eine Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB steht dem Vorhaben nicht entgegen.
hält die beantragte Anlage die Betreiberpflichten nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG hinsichtlich der vorhabenbedingten Auswirkungen von Schall und periodischem Schattenwurf ein.
WEA K03 und K05 der Felix Nova GmbH in Meschede-Grevenstein
Die Felix Nova GmbH, v. d. GF Dr. Thomas Tschiesche mit Sitz in 45468 Mühlheim an der Ruhr hat beim Hochsauerlandkreis, als zuständiger Genehmigungsbehörde, am 12.03.2024 die Erteilung eines Vorbescheides gem. § 9 Abs. 1a BImSchG für 2 Windenergieanlagen in Meschede-Grevenstein, auf den Flurstücken 4, 5, 6 und 152 in der Flur 9, den Flurstücken 75/1, 138, 227 und 228 in der Flur 8 und dem Flurstück 13 in der Flur 18 in der Gemarkung Grevenstein beantragt.
Gegenstand des Antrags sind folgende Genehmigungsvoraussetzungen:
Handelt es sich bei dem Vorhaben um ein Vorhaben im Sinne von §§ 35 Abs. 1 Nr. 5, 249 Abs. 2 BauGB,
ist das Vorhaben mit den sich aus den Darstellungen des geltenden Flächennutzungsplans der Stadt Meschede ergebenden öffentlich-rechtlichen Belangen des städtebaulichen Planungsrechts vereinbar. Eine Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB steht dem Vorhaben nicht entgegen.
hält die beantragte Anlage die Betreiberpflichten nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG hinsichtlich der vorhabenbedingten Auswirkungen von Schall und periodischem Schattenwurf ein.
WEA S01/1 der Felix Nova GmbH in Sundern-Altenhellefeld
Die Felix Nova GmbH, v. d. GF Dr. Thomas Tschiesche mit Sitz in 45468 Mühlheim an der Ruhr hat beim Hochsauerlandkreis, als zuständiger Genehmigungsbehörde, am 12.03.2024 die Erteilung eines Vorbescheides gem. § 9 Abs. 1a BImSchG für 1 Windenergieanlage in Sundern-Altenhellfeld, auf den Flurstücken 10, 16, 19 und 21 in der Flur 7 in der Gemarkung Altenhellefeld beantragt.
Gegenstand des Antrags sind folgende Genehmigungsvoraussetzungen:
Handelt es sich bei dem Vorhaben um ein Vorhaben im Sinne von §§ 35 Abs. 1 Nr. 5, 249 Abs. 2 BauGB,
ist das Vorhaben mit den sich aus den Darstellungen des geltenden Flächennutzungsplans der Stadt Sundern ergebenden öffentlich-rechtlichen Belangen des städtebaulichen Planungsrechts vereinbar. Eine Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB steht dem Vorhaben nicht entgegen.
hält die beantragte Anlage die Betreiberpflichten nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG hinsichtlich der vorhabenbedingten Auswirkungen von Schall und periodischem Schattenwurf ein.
WEA S04 der Felix Nova GmbH in Sundern-Meinkenbracht
Die Felix Nova GmbH, v. d. GF Dr. Thomas Tschiesche mit Sitz in 45468 Mühlheim an der Ruhr hat beim Hochsauerlandkreis, als zuständiger Genehmigungsbehörde, am 12.03.2024 die Erteilung eines Vorbescheides gem. § 9 Abs. 1a BImSchG für 1 Windenergieanlage in Sundern-Meinkenbracht, auf den Flurstücken 29, 36 und 194 in der Flur 2 in der Gemarkung Meinkenbracht und auf den Flurstücken 105, 106, 107 und 108 in der Flur 3 in der Gemarkung Grevenstein beantragt.
Gegenstand des Antrags sind folgende Genehmigungsvoraussetzungen:
Handelt es sich bei dem Vorhaben um ein Vorhaben im Sinne von §§ 35 Abs. 1 Nr. 5, 249 Abs. 2 BauGB,
ist das Vorhaben mit den sich aus den Darstellungen des geltenden Flächennutzungsplans der Stadt Sundern ergebenden öffentlich-rechtlichen Belangen des städtebaulichen Planungsrechts vereinbar. Eine Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB steht dem Vorhaben nicht entgegen.
hält die beantragte Anlage die Betreiberpflichten nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG hinsichtlich der vorhabenbedingten Auswirkungen von Schall und periodischem Schattenwurf ein.
WEA K04 der Felix Nova GmbH in Meschede-Grevenstein
Die Felix Nova GmbH, v. d. GF Dr. Thomas Tschiesche mit Sitz in 45468 Mühlheim an der Ruhr hat beim Hochsauerlandkreis, als zuständiger Genehmigungsbehörde, am 12.03.2024 die Erteilung eines Vorbescheides gem. § 9 Abs. 1a BImSchG für 1 Windenergieanlage in Meschede-Grevenstein, auf den Flurstücken 150, 151 und 153, in der Flur 9, auf dem Flurstück 26/18, in der Flur 8 sowie dem Flurstück 67, in der Flur 19, in der Gemarkung Grevenstein beantragt.
Gegenstand des Antrags sind folgende Genehmigungsvoraussetzungen:
Handelt es sich bei dem Vorhaben um ein Vorhaben im Sinne von §§ 35 Abs. 1 Nr. 5, 249 Abs. 2 BauGB,
ist das Vorhaben mit den sich aus den Darstellungen des geltenden Flächennutzungsplans der Stadt Meschede ergebenden öffentlich-rechtlichen Belangen des städtebaulichen Planungsrechts vereinbar. Eine Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB steht dem Vorhaben nicht entgegen.
hält die beantragte Anlage die Betreiberpflichten nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG hinsichtlich der vorhabenbedingten Auswirkungen von Schall und periodischem Schattenwurf ein.
WEA M06 der Felix Nova GmbH in Meschede-Grevenstein
Die Felix Nova GmbH, v. d. GF Dr. Thomas Tschiesche mit Sitz in 45468 Mühlheim an der Ruhr hat beim Hochsauerlandkreis, als zuständiger Genehmigungsbehörde, am 12.03.2024 die Erteilung eines Vorbescheides gem. § 9 Abs. 1a BImSchG für 1 Windenergieanlage in Meschede-Grevenstein, auf den Flurstücken 65 und 67/1, in der Flur 5, in der Gemarkung Grevenstein beantragt.
Gegenstand des Antrags sind folgende Genehmigungsvoraussetzungen:
Handelt es sich bei dem Vorhaben um ein Vorhaben im Sinne von §§ 35 Abs. 1 Nr. 5, 249 Abs. 2 BauGB,
ist das Vorhaben mit den sich aus den Darstellungen des geltenden Flächennutzungsplans der Stadt Meschede ergebenden öffentlich-rechtlichen Belangen des städtebaulichen Planungsrechts vereinbar. Eine Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB steht dem Vorhaben nicht entgegen.
hält die beantragte Anlage die Betreiberpflichten nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG hinsichtlich der vorhabenbedingten Auswirkungen von Schall und periodischem Schattenwurf ein.
WEA K07 der Felix Nova GmbH in Meschede-Grevenstein
Die Felix Nova GmbH, v. d. GF Dr. Thomas Tschiesche mit Sitz in 45468 Mühlheim an der Ruhr hat beim Hochsauerlandkreis, als zuständiger Genehmigungsbehörde, am 12.03.2024 die Erteilung eines Vorbescheides gem. § 9 Abs. 1a BImSchG für 1 Windenergieanlage in Meschede-Grevenstein, auf den Flurstücken 13 und 14, in der Flur 3, Flurstücke 36, 37, 38, 44, 49, 105 und 106 in der Flur 8 sowie Flurstück 52 in der Flur 52, in der Gemarkung Grevenstein beantragt.
Gegenstand des Antrags sind folgende Genehmigungsvoraussetzungen:
Handelt es sich bei dem Vorhaben um ein Vorhaben im Sinne von §§ 35 Abs. 1 Nr. 5, 249 Abs. 2 BauGB,
ist das Vorhaben mit den sich aus den Darstellungen des geltenden Flächennutzungsplans der Stadt Meschede ergebenden öffentlich-rechtlichen Belangen des städtebaulichen Planungsrechts vereinbar. Eine Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB steht dem Vorhaben nicht entgegen.
hält die beantragte Anlage die Betreiberpflichten nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG hinsichtlich der vorhabenbedingten Auswirkungen von Schall und periodischem Schattenwurf ein.
WEA M04 der Felix Nova GmbH in Meschede-Grevenstein
Die Felix Nova GmbH, v. d. GF Dr. Thomas Tschiesche mit Sitz in 45468 Mühlheim an der Ruhr hat beim Hochsauerlandkreis, als zuständiger Genehmigungsbehörde, am 15.03.2024 die Erteilung eines Vorbescheides gem. § 9 Abs. 1a BImSchG für 1 Windenergieanlage in Meschede-Grevenstein, auf den Flurstücken 77/1, 88/1, 85/1, 91/1und 93 in der Flur 6 sowie Flurstück 19 in der Flur 19 in der Gemarkung Grevenstein beantragt.
Gegenstand des Antrags sind folgende Genehmigungsvoraussetzungen:
Handelt es sich bei dem Vorhaben um ein Vorhaben im Sinne von §§ 35 Abs. 1 Nr. 5, 249 Abs. 2 BauGB,
ist das Vorhaben mit den sich aus den Darstellungen des geltenden Flächennutzungsplans der Stadt Meschede ergebenden öffentlich-rechtlichen Belangen des städtebaulichen Planungsrechts vereinbar. Eine Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB steht dem Vorhaben nicht entgegen.
hält die beantragte Anlage die Betreiberpflichten nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG hinsichtlich der vorhabenbedingten Auswirkungen von Schall und periodischem Schattenwurf ein.
WEA M08 der Felix Nova GmbH in Meschede-Grevenstein
Die Felix Nova GmbH, v. d. GF Dr. Thomas Tschiesche mit Sitz in 45468 Mühlheim an der Ruhr hat beim Hochsauerlandkreis, als zuständiger Genehmigungsbehörde, am 14.03.2024 die Erteilung eines Vorbescheides gem. § 9 Abs. 1a BImSchG für 1 Windenergieanlage in Meschede-Grevenstein, auf dem Flurstück 189 in der Flur 5 in der Gemarkung Grevenstein beantragt.
Gegenstand des Antrags sind folgende Genehmigungsvoraussetzungen:
Handelt es sich bei dem Vorhaben um ein Vorhaben im Sinne von §§ 35 Abs. 1 Nr. 5, 249 Abs. 2 BauGB,
ist das Vorhaben mit den sich aus den Darstellungen des geltenden Flächennutzungsplans der Stadt Meschede ergebenden öffentlich-rechtlichen Belangen des städtebaulichen Planungsrechts vereinbar. Eine Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB steht dem Vorhaben nicht entgegen.
hält die beantragte Anlage die Betreiberpflichten nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG hinsichtlich der vorhabenbedingten Auswirkungen von Schall und periodischem Schattenwurf ein.
WEA M02 der Felix Nova GmbH in Meschede-Grevenstein
Die Felix Nova GmbH, v. d. GF Dr. Thomas Tschiesche mit Sitz in 45468 Mühlheim an der Ruhr hat beim Hochsauerlandkreis, als zuständiger Genehmigungsbehörde, am 14.03.2024 die Erteilung eines Vorbescheides gem. § 9 Abs. 1a BImSchG für 1 Windenergieanlage in Meschede-Grevenstein, auf dem Flurstück 122 in der Flur 11 in der Gemarkung Grevenstein beantragt.
Gegenstand des Antrags sind folgende Genehmigungsvoraussetzungen:
Handelt es sich bei dem Vorhaben um ein Vorhaben im Sinne von §§ 35 Abs. 1 Nr. 5, 249 Abs. 2 BauGB,
ist das Vorhaben mit den sich aus den Darstellungen des geltenden Flächennutzungsplans der Stadt Meschede ergebenden öffentlich-rechtlichen Belangen des städtebaulichen Planungsrechts vereinbar. Eine Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB steht dem Vorhaben nicht entgegen.
hält die beantragte Anlage die Betreiberpflichten nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG hinsichtlich der vorhabenbedingten Auswirkungen von Schall und periodischem Schattenwurf ein.
WEA M09 der Felix Nova GmbH in Meschede-Grevenstein
Die Felix Nova GmbH, v. d. GF Dr. Thomas Tschiesche mit Sitz in 45468 Mühlheim an der Ruhr hat beim Hochsauerlandkreis, als zuständiger Genehmigungsbehörde, am 14.03.2024 die Erteilung eines Vorbescheides gem. § 9 Abs. 1a BImSchG für 1 Windenergieanlage in Meschede-Grevenstein, auf dem Flurstück 145 in der Flur 5 in der Gemarkung Grevenstein beantragt.
Gegenstand des Antrags sind folgende Genehmigungsvoraussetzungen:
Handelt es sich bei dem Vorhaben um ein Vorhaben im Sinne von §§ 35 Abs. 1 Nr. 5, 249 Abs. 2 BauGB,
ist das Vorhaben mit den sich aus den Darstellungen des geltenden Flächennutzungsplans der Stadt Meschede ergebenden öffentlich-rechtlichen Belangen des städtebaulichen Planungsrechts vereinbar. Eine Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB steht dem Vorhaben nicht entgegen.
hält die beantragte Anlage die Betreiberpflichten nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG hinsichtlich der vorhabenbedingten Auswirkungen von Schall und periodischem Schattenwurf ein.
WEA K01 der Felix Nova GmbH in Meschede-Grevenstein
Die Felix Nova GmbH, v. d. GF Dr. Thomas Tschiesche mit Sitz in 45468 Mühlheim an der Ruhr hat beim Hochsauerlandkreis, als zuständiger Genehmigungsbehörde, am 12.03.2024 die Erteilung eines Vorbescheides gem. § 9 Abs. 1a BImSchG für 1 Windenergieanlage in Meschede-Grevenstein, auf den Flurstücken 47/1 und 18/1 in der Flur 9 sowie Flurstück 46 in der Flur 19 in der Gemarkung Grevenstein beantragt.
Gegenstand des Antrags sind folgende Genehmigungsvoraussetzungen:
Handelt es sich bei dem Vorhaben um ein Vorhaben im Sinne von §§ 35 Abs. 1 Nr. 5, 249 Abs. 2 BauGB,
ist das Vorhaben mit den sich aus den Darstellungen des geltenden Flächennutzungsplans der Stadt Meschede ergebenden öffentlich-rechtlichen Belangen des städtebaulichen Planungsrechts vereinbar. Eine Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB steht dem Vorhaben nicht entgegen.
hält die beantragte Anlage die Betreiberpflichten nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG hinsichtlich der vorhabenbedingten Auswirkungen von Schall und periodischem Schattenwurf ein.
WEA 13 Pot 1 der VERBUND Green Power GmbH in Sundern-Endorf
Die VERBUND Green Power Deutschland GmbH, v. d. GF Dörte Zink mit Sitz in 10785 hat beim Hochsauerlandkreis, als zuständiger Genehmigungsbehörde, am 12.03.2024 die Erteilung eines Vorbescheides gem. § 9 Abs. 1a BImSchG für 1 Windenergieanlage in Sundern-Endorf, auf dem Flurstück 26 in der Flur 29 in der Gemarkung Endorf beantragt.
Gegenstand des Antrags sind folgende Genehmigungsvoraussetzungen:
Handelt es sich bei dem Vorhaben um ein Vorhaben im Sinne von §§ 35 Abs. 1 Nr. 5, 249 Abs. 2 BauGB,
ist das Vorhaben mit den sich aus den Darstellungen des geltenden Flächennutzungsplans der Stadt Sundern ergebenden öffentlich-rechtlichen Belangen des städtebaulichen Planungsrechts vereinbar. Eine Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB steht dem Vorhaben nicht entgegen.
hält die beantragte Anlage die Betreiberpflichten nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG hinsichtlich der vorhabenbedingten Auswirkungen von Schall und periodischem Schattenwurf ein.
Windpark Sundern - Hohe Liete
Die Naturwerk Windenergie GmbH, v. d. GF Christian Morawietz mit Sitz in 45699 Herten hat beim Hochsauerlandkreis, als zuständiger Genehmigungsbehörde, am 25.11.2025 die Erteilung einer Genehmigung gem. § 4 BImSchG im Stadtgebiet Sundern, Gemarkung Endorf beantragt.
Gegenstand des Antrags ist die:
Errichtung und der Betrieb von vier Windenergieanlagen vom Typ Nordex N175-6.8 MW mit einer Nabenhöhe von 179 m, einem Rotordurchmesser von 175 m, einer Gesamthöhe von 267 m und einer Nennleistung von je 6.800 kW