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Wichtiger Hinweis zum Download von Antragsunterlagen
Bei den Antragsunterlagen handelt es sich in der Regel um Dateien mit einem sehr großen Datenvolumen. Um den Download zu vereinfachen, werden diese Daten in komprimierter Form bereit gestellt. Bevor Sie die Datei öffnen können, ist es daher erforderlich, diese vorher auf Ihrem PC zu speichern.
Erweiterung Steinbruch Silbach
Die Bergisch-Westerwälder-Hartsteinwerk, Zweigniederlassung der Basalt-Actien-Gesellschaft, v.d. den Vorstand mit Sitz in 53545 Linz hat beim Hochsauerlandkreis, als zuständiger Genehmigungsbehörde gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 Abs. 3 ZuStVO NRW, mit Datum vom 09.01.2026 einen Antrag gem. § 16 BImSchG für die Erweiterung des Steinbruchs in der Gemarkung Winterberg, Flur 1, Flurstücke 28, 29 und 115 – jeweils tlw. – und in der Gemarkung Silbach, Flur 2 Flurstücke 1, 10 und 11 – ebenfalls jeweils tlw. – beantragt.
Erweiterung Steinbruch Geseker Stein (Norderweiterung)
Die Briloner Hartstein Werk GmbH & Co. KG, v.d. Briloner Hartstein Werk GmbH, v.d. GF Heiko Sykora mit Sitz in 59929 Brilon, In der Einzel 1 hat beim Hochsauerlandkreis, als zuständiger Genehmigungsbehörde, gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 Abs. 3 ZuStVO NRW, mit Datum vom 17.11.2025 eine Genehmigung gem. § 16 BImSchG für die nördliche Erweiterung des Steinbruches "Geseker Stein" beantragt.