Weihnachtsbaumkulturen

Die Neuanlage von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen, Baumschulkultur und Kurzumtriebsplantage außerhalb des Waldes sind kraft Gesetzes als Eingriff in Natur und Landschaft zu bewerten und damit genehmigungspflichtig. Zuständig für die Genehmigung ist die Untere Naturschutzbehörde. Das gilt auch für Baumschulflächen > 1 ha (bei kleineren Flächen kann der Eingriffstatbestand im Einzelfall erfüllt sein). In den Landschaftsplangebieten gelten differenzierte Regelungen, die aber auf alle Kulturen gleichermaßen bezogen sind. Hier ist ggf. eine Ausnahmegenehmigung/Befreiung zu prüfen.

 

Ihre Ansprechpartner:

Telefon: 0291 94 (Durchwahl s.u.)

Frau Mönig; Tel.: 1657

Herr Haaben; Tel.: 1660

  • Antrag auf Genehmigung der Neuanlage einer Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkultur/Baumschulkultur/Kurzumtriebsplantage außerhalb des Waldes
  • Anlage zum Antrag auf Genehmigung der Neuanlage einer Weihnachtsbaumkultur- und Schmuckreisigkultur/Baumschulkultur/Kurzumtriebsplantage außerhalb des Waldes (Erklärung/Einwilligung)
  • Kartendarstellung

Landschaftsplanung

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