Ambulante (häusliche) Pflege

Hier finden Sie Informationen zur ambulanten Hilfe zur Pflege, wie z.B. Pflegesachleistungen, Pflegegelder, etc.

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Förderung ambulanter Pflegedienste (Investitionskostenpauschale)

Ambulante Pflegedienste, die einen gültigen Versorgungsvertrag abgeschlossen und ihren Sitz im Hochsauerlandkreis haben, können eine Investitionskostenpauschale beantragen.

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Hilfe zur Pflege in Einrichtungen (ehemals Heimpflege)

Wenn häusliche Pflege nicht ausreicht oder nicht sichergestellt werden kann, ist die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung oft unumgänglich. Da eine solche Unterbringung meist mit erheblichen Kosten verbunden ist, bedarf es häufig der Hilfe des Sozialamtes.

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Investitionskostenförderung bei Kurzzeit- und Tagespflege

Die Einrichtungen der Kurzzeit- und Tagespflege können zur Finanzierung der Investitionskosten eine Förderung beim Hochsauerlandkreis beantragen.

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Komplementäre (zusätzliche) ambulante Dienstleistungen

Komplementäre ambulante Dienstleistungen werden ggfs. neben den pflegerischen und hauswirtschaftlichen Versorgungsleistungen erbracht.

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