Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments 2024

Die Ergebnisse der Europawahl vom 09. Juni 2024 finden Sie rechts unten.

Europawahlen - Allgemeines

Seit 1979 werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments durch Volkswahlen in den Mitgliedsstaaten in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.

Die nächste Europawahl findet im Jahr 2029 statt.

Für die Wahlperiode 2024 - 2029 wurden in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union insgesamt 720 Abgeordnete gewählt und zwar aus der Bundesrepublik Deutschland 96, aus Frankreich 81, aus Italien 76, aus Spanien 61, aus Polen 53, aus Rumänien 33, aus den Niederlanden 31, aus Belgien 22, aus Griechenland, Portugal, Schweden, der Tschechischen Republik und Ungarn je 21, aus Österreich 20, aus Bulgarien 17, aus Dänemark, Finnland und der Slowakei je 15, aus Irland 14, aus Kroatien 12, aus Litauen 11, aus Lettland und Slowenien je 9, aus Estland 7, aus Luxemburg, Malta und Zypern je 6 Abgeordnete. Die Mandatsdauer ist europarechtlich auf fünf Jahre begrenzt.

Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 auf das sechzehnte Lebensjahr herabgesetzt worden.

Wahlberechtigt für die Europawahl sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Bundesgebiet, sofern sie am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht aus besonderen Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wählbar ist, wer am Wahltage Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz ist und das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat. Wählbar ist auch ein Unionsbürger, der in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält, der am Wahltage die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt und das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.

Das Wahlsystem ist eine reine Verhältniswahl nach Listen.

Wahlvorschläge können nur von Parteien und sonstigen mitgliedschaftlich organisierten politischen Vereinigungen eingereicht werden. Über die Zulassung oder Zurückweisung von Wahlvorschlägen entscheidet der Bundeswahlausschuss.

Der Kreiswahlausschuss - bestehend aus dem Kreiswahlleiter und sechs Beisitzern - stellt  in öffentlicher Sitzung das endgültige Wahlergebnis im Kreis fest. Der Kreiswahlleiter wird von der Bezirksregierung ernannt, und die Beisitzer und für jeden Beisitzer ein Stellvertreter werden durch den Kreiswahlleiter berufen.

Was Sie noch interessieren könnte